Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Hi,
ich bin Kathleen und 20 Jahre alt. Ich bin zur Zeit in einer schulischen Ausbildung (letztes Jahr). Ich bekomme kein Bafög weil meine Elten zu viel verdienen. Jetzt möchte ich mit meinem Freund (34 Jahre, noch Harz4 Empfänger, bald selbstständig) zusammen ziehen!
Bekomme ich denn überhaupt Geld vom Staat...
Übrigens sind wir mitten in der Familienplanung und wollen in eine ziemlich große Wohnug ziehen!
Bitte helft mir!
Danke schon mal im Voraus!
Hallo Black_Rose_1985
Solange Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast sind Deine Eltern für Deinen Unterhalt zuständig.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Auch wenn ich mit ihm in eine eheähnliche Gemeinschaft ziehe?
Hatte sone Hotline angerufen und mal nachgefragt. Hab aber vergessen zu erwähnen wie alt ich bin.....
Und laut dieser Auskunft wird er dann wohl angerechnet!
na wenn dein Freund und du in einer Eheähnlichen beziehung leben,dann wird sein gehalt natürlich voll auf deines angerechnet.
Deine Eltern sind aber trotzdem für dich Unterhaltspflichtig Du bist noch nicht verheiratet.
Und eine grosse Wohnung wird das Amt niemals erlauben,solange ihr noch kein eigenes Geld habt.
nein das stimmt leider nicht.Damals habe ich als alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern einen neuen Mann kennen gelernt.Dann zog er ziemlich schnell bei mir ein.Etwa einen Monat nach dem kennen lernen.
Und sofort wurde sein KOMPLETTES Gehalt angerechnet.
Ja da ist das Amt immer sehr schnell.
Ihr zählt also ab dem ersten tag eures zusammen wohnens als eheähnliche Gemeinschaft.
Es sei denn ihr würdet euch als art WG ausgeben.Das müsstet ihr aber erst beweisen.
Die Beweislast, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, wurde geändert, sie liegt zukünftig bei den Betroffenen. Viele Entscheidungen von Sozialgerichten, die sich an familienrechtlichen Rechtslage orientiert hatten, sind damit erst einmal gegenstandslos. Bei bestimmten Kriterien wird zukünftig vermutet, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Eine eheähnliche Gemeinschaft wird vermutet bei mindestens einjährigem Zusammenleben der Partner, gemeinsamer Verfügung über Einkommen und ein gemeinsames Konto, gemeinsamen Kindern oder bei Versorgung von Familienangehörigen und Verwandten. ALG-Bezieher können die Vermutung widerlegen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.