Hallo,
wer kann mir helfen, was kann ich machen? Ich bin ja froh, dass ich eine Arbeitsstelle habe, aber jetzt kommt der Haken an der ganzen Sache. Der Arbeitsort ist ziemlich flexibel, da es sich um Zeitarbeit handelt. Mein Lebenspartner ist noch auf der Suche nach Arbeit. Jetzt habe ich mal einige Fragen:
- Ich habe einen Freibetrag von 213,00 € monatlich. Muss davon auch noch Fahrkosten zahlen! (ca. 100 € monatlich!) Wer kann mir nen Tipp geben?
- kann man seinen Partner von den Steuern absetzen?
Wer kann mir helfen? Ist doch eine sehr aussichtslose Situation und seinen Job kündigen möchte man ja auch nicht. Obwohl ich mich jetzt frage, wofür arbeitet man und nimmt dafür auch noch längere Fahrzeiten (bis 2 Stunden!) in Kauf?
Arbeit und ich brauche dringend Hilfe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo FCB-Fan
Den Partner kannst du nicht von der Steuer absetzen.
Bei Ehepaaren könnte man das in etwa so sagen weil dann die Steuerklasse etwas günstiger ist.
Wenn die Firma keine Fahrtkosten zahlt musst Du die selber bestreiten denn nur wenn ein Antrag auf Mobilitätshilfe vor Arbeitsaufnahme gestellt wird kann das bewilligt werden, nicht danach.
Gruss
Den Partner kannst du nicht von der Steuer absetzen.

Bei Ehepaaren könnte man das in etwa so sagen weil dann die Steuerklasse etwas günstiger ist.
Wenn die Firma keine Fahrtkosten zahlt musst Du die selber bestreiten denn nur wenn ein Antrag auf Mobilitätshilfe vor Arbeitsaufnahme gestellt wird kann das bewilligt werden, nicht danach.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Doch, die zahlen ja die Fahrkosten! Aber, diese erscheinen auf der Gehaltsabrechnung und werden so mit angerechnet. Da kann doch irgendetwas nicht stimmen. Hätte ja sonst vorher den Mobilitätsantrag gestellt. O.k. mein Arbeitsvertrag läuft noch bis Ende Dezember, danach bekomm ich einen neuen und so hätte ich dann auch die Möglichkeit noch irgendwie zu reagieren, wenn es weiter angerechnet werden sollte.. Denke ich, oder?
Hallo FCB-Fan
Auch wenn die Fahrtkosten des Arbeitgebers auf dem Lohnzettel stehen dürfen sie nicht als Einkommen angerechnet werden. Sie sind doch sicher als Fahrtkosten ausgewiesen und somit zweckgebundene Einnahmen die nicht für die Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden können.
Lass Deinen Bescheid nochmal überprüfen und kläre das Amt darüber auf das es Fahrtkosten sind.
Bei meinem Sohn zahlt die Firma auch Fahrtkosten, die Sachbearbeiterin hat aber gleich erklärt das das nicht zum Einkommen zählt als er nachfragte wie das mit ergänzendem Alg2 dann geregelt ist.
Gruss
Auch wenn die Fahrtkosten des Arbeitgebers auf dem Lohnzettel stehen dürfen sie nicht als Einkommen angerechnet werden. Sie sind doch sicher als Fahrtkosten ausgewiesen und somit zweckgebundene Einnahmen die nicht für die Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden können.
Lass Deinen Bescheid nochmal überprüfen und kläre das Amt darüber auf das es Fahrtkosten sind.
Bei meinem Sohn zahlt die Firma auch Fahrtkosten, die Sachbearbeiterin hat aber gleich erklärt das das nicht zum Einkommen zählt als er nachfragte wie das mit ergänzendem Alg2 dann geregelt ist.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Also ich meine die Fahrtkosten, die Dir bei Deiner Tätigkeit entstehen, müssen auch in vollem Umfang von Deinem Einkommen abgesetzt werden. Zwar regelt die sogenannte Alg-II-Verordnung dafür Pauschalbeträge, die gelten aber nur dann, wenn Du nicht höhere Kosten nachweisen kannst.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
