frage ob eine gemeinschaft oder nicht

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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ein netter gast

frage ob eine gemeinschaft oder nicht

Beitrag von ein netter gast »

hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.
ich bin eine alleinerziehende mutter von zwei kindern und wohne in einem kleinen häuschen im erdgeschoss.
hier gibt es noch ein obergeschoss das nicht vermietet ist und ich möchte das der kindsvater von meiner tochter dort einzieht da ich die nebenkosten nicht allein bewältigen kann. ich muss mich um das heizöl selber kümmern und das geld was ich vom amt bekomme reicht dafür vorn und hinten nicht (60,€ monatlich).
wenn er oben einzieht bekommt er einen mietvertrag von meinem vermieter. es sind oben drei zimmer vorhanden und ein kleines gäste wc , nur fehlt dort eine dusche.(das heißt er müsste sich dann unten bei mir duschen) eine kleine singleküche wollte er sich dann in eines der zimmer einrichten.
die nebenkosten werden wir unter uns aufteilen.
für oben gibt es auch keinen separaten eingang.

meine frage nun, gilt dieses dann als eine gemeinschaft und kann mir vom arbeitsamt das geld gekürzt werden oder nicht ?
wird sein gehalt mit angerechnet ?

ich wäre echt froh über eine antwort von euch und bedanke mich schon mal für eure hilfe .
lissy
Beiträge: 4
Registriert: 13.11.2005 18:24
Wohnort: pinneberg

Beitrag von lissy »

hallo,

ich würde mit dem kindesvater deiner tochter nochmal sagen das er dort lieber nicht da mit einziehen soll den dann zählt es als wohngemeinschaft u. das geld von ihm wird dann angerechnet da es in einem haushalt ist u. sie sagten es gäbe keinen anderen eingang so wird dann das arbeitsamt sofort feststellen das es zu einer gemeinschaft gehört egal ob oben noch 3 zimmern frei sind oder nicht es ist in einen haushalt.ich hoffe ihnen damit geholfen zu haben denn ich hatte auch grad sowas erlebt lg lissy :D
ein netter gast

Beitrag von ein netter gast »

hallo lissy,
ich danke dir für deine schnelle antwort. ich kann es einfach nicht nachvollziehen das der kindsvater für uns aufkommen muss wenn er sein eigenes zimmer hat......aber wenn ich einen fremden bei mir wohnen lasse ist das dann ok :evil: .

wie soll man sich heute noch auf den beinen halten können bei den gesetzen die sich die politiker ausdenken. die sollten selber mal harz 4 bekommen und ich gebe ihnen keine zwei wochen und die sind am ende :lol: .

ich wünsche dir noch einen schönen abend und verbleibe mit lg dany
hartzerkäse

Beitrag von hartzerkäse »

Sobald der Kindsvater die gleiche Meldeadresse wie du hast, wird euch garantiert eine Partnerschaft unterstellt und ihr müsst das Gegenteil beweisen.

Das bedeutet, der amtlichen Spitzelei ist Tür und Tor geöffnet !!! :evil:

Überlegt euch das vorher besser genau!
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