Vermittlungsgutschein

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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cara
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Vermittlungsgutschein

Beitrag von cara »

Hallo liebes Forum!

Ich habe mal eine dringende Frage zum Vermittlungsgutschein im Wert von 2000 Euro.
Die Agentur zahlt an den Arbeitsvermittler 1000 Euro nach sechs Wochen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Der Restbetrag wird dann nach sechs Monaten an den Arbeitsvermittler gezahlt. So weit, so gut. Das habe ich verstanden.

Nun die Frage:
Wenn ich das das Arbeitsverhältnis kündige, das aber noch nicht sechs Monate besteht, muss ich dann den Restbetrag von 1000 Euro selbst übernehmen???

Vielen, vielen Dank für eure Hilfe :) !
Ronny7220
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Beitrag von Ronny7220 »

Glaube kaum das du das Geld bekommst. Auserdem selber kündigen heist immer nix gutes . :wink:

Am besten auf sowas garnicht einlassen wie Zeitarbeitsfirmen und solche Vermittler . Die Nerfen nur und machen Probleme :idea:

Gruß Ronny
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die frage war aber nicht ob Sie das GEld bekommt, sondern ob Sie es zahlen muss wenn sie innerhalb der Probezeit Kündigen würde.

Nein, dass musst Du nicht, da ja auch der Arbeitgeber Kündigen könnte, da gilt gleiches recht für beide.

@Ronny
Ich finde man sollte nicht alle vergleichen , es wird sicherlich auch gute AV geben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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D_C
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Beitrag von D_C »

DjTermi hat geschrieben: Nein, dass musst Du nicht, da ja auch der Arbeitgeber Kündigen könnte, da gilt gleiches recht für beide.
Bist du da sicher?
Ich denke Cara sollte lieber ihren Vertrag mit dem Personalvermittler genau lesen vor dem Unterschreiben.

Gruß
DC
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Sie macht den Anspruch doch gegenüber der Agentur für Arbeit bzw der Vermittler bekommt das Geld von dort. Es kan nicht sein das der Kunde dann was zahlenmuss wenn er die Beschäftigung aufgibt. Obwohl ich da mal ein Fall gehört habe die nennen sich irgendwas mit 24 die haben das wohl so versucht das der Kunde das dann zahlen muss, aber sind damit nicht durchgekommen.
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D_C
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Beitrag von D_C »

hmm... jetzt musste ich doch mal in meinen nachsehen.

Zitat:
Im Falle einer Kündigung bzw. Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Auftraggeber stellt die Vermittlerin diesem ein Vermittlungshonorar von 1000 Euro in Rechnung. Dies gilt auch im Falle einer durch Eigenverschulden verursachten fristlosen Kündigung innerhalb der ersten sechs Wochen.

Diesen Passus habe ich vor meiner Unterschrift durchstreichen lassen, weil nicht deutlich hervor geht, dass nicht ich Auftraggeber bin, sondern das Arbeitsamt (so wollte man mir diesen Textabschnitt verkaufen)

Gruß
DC
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ja meine ich ja, das die Agentur für Arbeit ja der jenige ist die das bezahlen und die dann " Haftbar" gemacht werden müssen, nicht der Kunde :)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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D_C
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Beitrag von D_C »

Nochmal in klardeutsch (ich bin Montagsgeschädigt ;) )
Also, wenn ich einen Vermittlungsgutschein abgebe und einen Vertrag mit Personalvermittler x abschließe, darf Vermittler x kein Geld von mir verlangen, wenn ich die Stelle wieder kündige?

Hast du da ein Urteil parat, oder weißt ob es überhaupt ein Urteil gibt? (dann such ich selber) Denn wenn es eines gäbe, würde das wohl bedeuten das Verträge in denen solche Textpassagen stehen unzulässig sind.

Wichtig meiner Meinung nach insofern, als dass Arbeitssuchende eventuell auch Stellenangebote von Personalvermittlern über das Amt bekommen. Ich persönlich hatte bisher schon ein wenig Angst, dass im Falle eines solchen Stellenangebotes ich doppelt in der Falle stecke, wenn mir der Job (warum auch immer) nicht passt.
Oder ich in der Falle stecke, falls ich mich bei einer Personalvermittlung auf einen Job bewerbe der vielversprechend ist, aber eine solche Klausel im Vertrag steht (und man sich weigert diese Klausel zu streichen)

Gruß
DC
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich werde morgen auf der Arbeit mal schauen was ich dazu finde..
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eska23
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Beitrag von eska23 »

weil nicht deutlich hervor geht, dass nicht ich Auftraggeber bin, sondern das Arbeitsamt
Du BIST der Auftraggeber! Das Amt übernimmt nur die Kosten für dich. Vertragspartner bist aber du selbst.

Solche Klauseln in Verträgen finde ich echt ungeheuerlich. Wenn ein Vermittler es schon nötig hat sowas da reinzuschreiben, da würde ich die Finger von lassen. Wenn der seinen Job anständig macht und dich in eine angemessene und passende Stelle vermittelt, dann wirst du ja auch keinen Grund haben zu kündigen. Deshalb gibt es ja diese Regelung mit den 6 Wochen und 6 Monaten, damit sich die PV nicht die Taschen vollmachen ohne wirklich etwas dafür zu leisten, oder missverstehe ich da was? Wer mit solchen Klauseln im Vertrag versucht das System zu umgehen will nur den schnellen Euro (meine Meinung). Mit so Leuten würde ich mich nicht einlassen.
Im Übrigen ist dem Vermittler (der die Regeln des Gutscheins ja kennt) ja wohl klar worauf er sich einlässt wenn er die Vermittlung über den Gutschein abwickelt. Entweder er akzeptiert diese oder nimmt halt keine Gutscheine an.

Ich glaube auch kaum, dass sowas rechtens ist, schließlich ist es dem Vermittler untersagt, zusätzlich zum Gutschein Geld vom Arbeitslosen zu fordern. (§§296/ 297 SGBIII)


Vielleicht ist auch nicht uninteressant, was hier auf Seite 22 unter "Vertragsstrafen" steht.

Einen Vertrag jedenfalls, in dem mein gutes Recht (Kündigung in der Probezeit) mit einer Vertragsstrafe bedroht wird würde ich keinesfalls unterschreiben. Auch wenn es wahrscheinlich unwirksam ist, das bringt nur Ärger.

Grüßle
eska
(...und immer dran denken, dass ich meine Aussagen als unbedarfter Laie natürlich nicht als Rechtsberatung verstanden sehen will...) :roll:
"Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher und die Gescheiten so voller Zweifel sind." - Bertrand Russell
cara
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Beitrag von cara »

Ich möchte meine Situation mal kurz erkären:

Ich habe die Möglichkeit eine Stelle über einen Arbeitsvermittler zu bekommen. Aber irgendwie ist mir die Sache etwas schleierhaft...Die Arbeitsvermittlerin hat ihr Büro direkt in der Firma, wo ich dann anfangen würde. Ich habe den Eindruck, die haben die Vermittlerin nur eingesetzt um den Vermittlungsgutschein abzukassieren...

Ich müsste erst einmal eine Trainingsmaßnahme mitmachen, die das Amt bezahlen soll und bei Beginn schon mal den Vermittlungsgutschein mitbringen. Der Arbeitsvertrag wird aber erst nach Ende des Trainings unterschrieben.

Außerdem konnte sie mir entscheidende Fragen zum Thema Gehalt nicht beantworten. Ich würde Festgehalt und Provision erhalten. Aber die Vermittlerin konnte mir nicht sagen, wie viel Provision es in der Regel gibt - trotz mehrfacher Nachfrage meinerseits...Das finde ich schon komisch, wenn sie doch so eng mit der Firma zusammenarbeitet! Und das Festgehalt ist wirklich wenig, darum wäre es schon wichtig zu erfahren, was es denn an Provision gäbe.

Bei mir läuten jedenfalls die Alarmglocken. Wenn ich einmal in dem "Netz" gefangen bin, komme vielleicht nicht mehr so schnell raus.

Ein Freund von mir ist jedenfalls der festen Überzeugung, dass ich den Restbetrag des Vermittlungsgutscheines zahlen müsse, wenn ich vor 6 Monaten kündige. Hier scheint auch noch keine Einigung zu sein :wink:
eska23
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Beitrag von eska23 »

Die Arbeitsvermittlerin hat ihr Büro direkt in der Firma, wo ich dann anfangen würde
Das wird ja echt immer besser.
Zitat Merkblatt Arbeitsagentur: "Keine Vermittlung im Sinne von §421g SGB III liegt vor, wenn Sie den Arbeitsuchenden in Ihrem eigenen Unternehmen
einstellen oder wenn eine enge wirtschaftliche oder personelle Verflechtung mit dem Arbeitgeber vorliegt,... In diesen Fällen kann der Vermittlungsgutschein nicht ausgezahlt werden."
Merkblatt

Was da abgeht ist meiner Meinung nach die pure Frechheit, bleib da bloß von weg.
Außerdem bekommt der Vermittler den Gutschein (Original) erst bei erfolgreicher Vermittlung und nicht Wochen vorher. Also erst wenn du deinen Vertrag hast, vorher nur ´ne Kopie. Bloß nicht machen, am Ende treiben die Blödsinn damit oder setzen dich unter Druck.

Grüße
eska
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Azze
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Beitrag von Azze »

@ cara

Das klingt alles sehr unseriös . Ich würde die Finger davon lassen
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
cara
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Beitrag von cara »

Azze, ich muss dir schon Recht geben, dass das alles sehr unseriös klingt.

Aber die Stelle ist auch auf der Seite der Arbeitsagentur ausgeschrieben. Bieten die auf ihrer Seite unseriöse Stellen an oder entgeht denen vielleicht auch einiges?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

DA ich bei der Agentur für Arbeit Arbeite, kann ich dir sagen: Das die stellen nicht auf richtichkeit geprüft werden. Steht aber auch auf der seite der Agentur für Arbeit !

Zitat:
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Die Bundesagentur für Arbeit haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit von Stellen- oder Bewerberangeboten, die durch registrierte Nutzer selbst in das Portal arbeitsagentur.de eingestellt wurden (§§8 und 11 Teledienstegesetz - TDG). Dies gilt auch dann, wenn solche Angebote durch die Bundesagentur für Arbeit an private Internet-Jobbörsen übermittelt werden. Die Bundesagentur für Arbeit haftet ebenso nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit von Angeboten in anderen Internet-Jobbörsen, auf die das Portal arbeitsagentur.de verlinkt ist. Die Bundesagentur für Arbeit haftet nicht für Schäden, die den Nutzerinnen oder Nutzern durch Computerviren oder sonstige schädigende Mechanismen entstehen, die durch Datenaustausch mit privaten Internet-Jobbörsen in das Portal arbeitsagentur.de eingebracht wurden.
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