weil nicht deutlich hervor geht, dass nicht ich Auftraggeber bin, sondern das Arbeitsamt
Du BIST der Auftraggeber! Das Amt übernimmt nur die Kosten für dich. Vertragspartner bist aber du selbst.
Solche Klauseln in Verträgen finde ich echt ungeheuerlich. Wenn ein Vermittler es schon nötig hat sowas da reinzuschreiben, da würde ich die Finger von lassen. Wenn der seinen Job anständig macht und dich in eine angemessene und passende Stelle vermittelt, dann wirst du ja auch keinen Grund haben zu kündigen. Deshalb gibt es ja diese Regelung mit den 6 Wochen und 6 Monaten, damit sich die PV nicht die Taschen vollmachen ohne wirklich etwas dafür zu leisten, oder missverstehe ich da was? Wer mit solchen Klauseln im Vertrag versucht das System zu umgehen will nur den schnellen Euro (meine Meinung). Mit so Leuten würde ich mich nicht einlassen.
Im Übrigen ist dem Vermittler (der die Regeln des Gutscheins ja kennt) ja wohl klar worauf er sich einlässt wenn er die Vermittlung über den Gutschein abwickelt. Entweder er akzeptiert diese oder nimmt halt keine Gutscheine an.
Ich glaube auch kaum, dass sowas rechtens ist, schließlich ist es dem Vermittler untersagt, zusätzlich zum Gutschein Geld vom Arbeitslosen zu fordern. (§§296/ 297 SGBIII)
Vielleicht ist auch nicht uninteressant, was
hier auf Seite 22 unter "Vertragsstrafen" steht.
Einen Vertrag jedenfalls, in dem mein gutes Recht (Kündigung in der Probezeit) mit einer Vertragsstrafe bedroht wird würde ich keinesfalls unterschreiben. Auch wenn es wahrscheinlich unwirksam ist, das bringt nur Ärger.
Grüßle
eska
(...und immer dran denken, dass ich meine Aussagen als unbedarfter Laie natürlich nicht als Rechtsberatung verstanden sehen will...)

"Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher und die Gescheiten so voller Zweifel sind." - Bertrand Russell