Ist das rechtens?
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Ist das rechtens?
Hallo,
ich bin neu hier und hätte auch gleich mal eine dringende Frage!
Ich beziehe mit meiner Familie ALG II. Ich bin in der 20.SSW habe aber schon 2 kleine Kinder im alter von 10 Monaten und 21 Monaten.
Jetzt zu meiner Frage,ich hatte Schwangerschaftsbekleidung und Erstlingsausstattung beantragt,was mir mit dem heutigen Schreiben nicht bewilligt wurde, mit der Begründung das bei mehreren Geburten davon auszugehen sein,das genügend Mobiliar und Kleidung zur Verfügung stehen muss.
Das Problem ist aber,das meine Kinder noch in ihrem Gitterbetchen schlafen müssen,somit kann ich schon mal keins von diesen Betteb verwenden.
Das gleiche gilt für den Zwillingswagen,den ich durch einen Drillingswagen ersetzten muss,da es meiner Tochter von dann 2 Jahren nicht zugemutet werden kann,längere Strecken zu Fuß zu bewältigen. Zumal ich ja verständlicherweise auch kein Auto bestitze!
Das gleiche gilt für die Schwangerschaftsbekleidung die ich nicht mehr besitze,da mit dieser Schwangerschaft absolut nicht zu rechnen war.
Mit der Erstlingsausstattung kann ich auch erst wieder in den Grössen ab 74 dienen,weil ich vorher schon alles abgegeben hatte.
Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen,aber ich bitte um eure Meinung,wie hoch die Erfolgsaussichten sind!
Mir ist klar das ich nicht den kompletten satz bekommen würde,aber eine Pauschale steht mir doch zu,oder?????
Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes Wochenende
ich bin neu hier und hätte auch gleich mal eine dringende Frage!
Ich beziehe mit meiner Familie ALG II. Ich bin in der 20.SSW habe aber schon 2 kleine Kinder im alter von 10 Monaten und 21 Monaten.
Jetzt zu meiner Frage,ich hatte Schwangerschaftsbekleidung und Erstlingsausstattung beantragt,was mir mit dem heutigen Schreiben nicht bewilligt wurde, mit der Begründung das bei mehreren Geburten davon auszugehen sein,das genügend Mobiliar und Kleidung zur Verfügung stehen muss.
Das Problem ist aber,das meine Kinder noch in ihrem Gitterbetchen schlafen müssen,somit kann ich schon mal keins von diesen Betteb verwenden.
Das gleiche gilt für den Zwillingswagen,den ich durch einen Drillingswagen ersetzten muss,da es meiner Tochter von dann 2 Jahren nicht zugemutet werden kann,längere Strecken zu Fuß zu bewältigen. Zumal ich ja verständlicherweise auch kein Auto bestitze!
Das gleiche gilt für die Schwangerschaftsbekleidung die ich nicht mehr besitze,da mit dieser Schwangerschaft absolut nicht zu rechnen war.
Mit der Erstlingsausstattung kann ich auch erst wieder in den Grössen ab 74 dienen,weil ich vorher schon alles abgegeben hatte.
Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen,aber ich bitte um eure Meinung,wie hoch die Erfolgsaussichten sind!
Mir ist klar das ich nicht den kompletten satz bekommen würde,aber eine Pauschale steht mir doch zu,oder?????
Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes Wochenende
Hallo, schau mal ins SGB 2 § 23 Abs 3
(3) Leistungen für
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.
Hier ist auch eine Entscheidung darüber.
Sozialgerichtsbarkeit
(3) Leistungen für
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.
Hier ist auch eine Entscheidung darüber.
Sozialgerichtsbarkeit
Hallo blade, ich bin von der Begründung des Leistungsträgers ausgegangen:
bei mehreren Geburten davon auszugehen sein,das genügend Mobiliar und Kleidung zur Verfügung stehen muss.
Dies stellt eine Vermutung dar und wird durch nichts belegt, da nichts geprüft (ist zB Wickelkommode vorhanden, waren die Geburt der anderen Kinder zB im Sommer und diese jetzt im Winter - oder umgekehrt - da fehlt eben die Schwangerschaftkleidung für die entsprechende Jahreszeit)
Ist mir klar, das es schwierig werden dürfte.
bei mehreren Geburten davon auszugehen sein,das genügend Mobiliar und Kleidung zur Verfügung stehen muss.
Dies stellt eine Vermutung dar und wird durch nichts belegt, da nichts geprüft (ist zB Wickelkommode vorhanden, waren die Geburt der anderen Kinder zB im Sommer und diese jetzt im Winter - oder umgekehrt - da fehlt eben die Schwangerschaftkleidung für die entsprechende Jahreszeit)
Ist mir klar, das es schwierig werden dürfte.
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Hallo ,
vielen dank für die Antworten.
Das Problem ist aber, das ich auf die Kinderbetten noch angewiesen bin für meine beiden.Also kann ich das schon mal nicht verwenden.Und mit dem Kinderwagen ist es so, das ich einen Drillingswagen benötige, also kann ich meinen jetzigen auch nicht gebrauchen.
LG
vielen dank für die Antworten.
Das Problem ist aber, das ich auf die Kinderbetten noch angewiesen bin für meine beiden.Also kann ich das schon mal nicht verwenden.Und mit dem Kinderwagen ist es so, das ich einen Drillingswagen benötige, also kann ich meinen jetzigen auch nicht gebrauchen.
LG
Es gibt immer Lösungen, auch wenn man nicht die optimale Ausrüstung hat.
Und ich schreibe nicht aus der Theorie - wir hatten auch 3 Kinder in dieser Altersspanne, dank Zwillingen sogar noch etwas enger.
Ein Zwillings-Kinderwagen reicht durchaus. Klar kann eine 2jährige noch keine langen Strecken zu Fuß zurücklegen. Aber eine gestreßte Mutter mit einem Drillings-Wagen auch nicht! Wir hatten an unserem Wagen hinten eine Stange befestigt, auf die sich die Älteste dann kurzzeitig mal draufgestellt hat, wenn sie nicht mehr laufen konnte.
Gitterbetten hatten wir auch nicht für alle. Die ganz Kleinen haben erst mal im Körbchen und in der Tragetasche geschlafen, die Älteren dann einfach auf einer Matrtze auf dem Boden.
Und ich schreibe nicht aus der Theorie - wir hatten auch 3 Kinder in dieser Altersspanne, dank Zwillingen sogar noch etwas enger.
Ein Zwillings-Kinderwagen reicht durchaus. Klar kann eine 2jährige noch keine langen Strecken zu Fuß zurücklegen. Aber eine gestreßte Mutter mit einem Drillings-Wagen auch nicht! Wir hatten an unserem Wagen hinten eine Stange befestigt, auf die sich die Älteste dann kurzzeitig mal draufgestellt hat, wenn sie nicht mehr laufen konnte.
Gitterbetten hatten wir auch nicht für alle. Die ganz Kleinen haben erst mal im Körbchen und in der Tragetasche geschlafen, die Älteren dann einfach auf einer Matrtze auf dem Boden.
Hallo
meiner Meinung nach ist das wieder eine pauschale Ablehnung bei der der Einzelfall nicht berücksichtigt und begutachtet wird. In letzter Zeit haben das auch die Gerichte bemerkt, daß von der ARGE viel zu oft oberflächlich und pauschal und nur nach vorgegebenen Regeln abgeurteilt wird. Eine Einzelfallprüfung fand nicht statt und Deine Argumente werden einfach nicht berücksichtigt. Dabei sagt einem doch der klare Menschenverstand, daß Du im Winter nicht mit Sommerumstandskleidern rumlaufen kannst. Auch bin ich der Meinung, daß jedes Deiner Kinder ein Anrecht auf ein Bettchen hat, damit keines auf dem Fußboden schlafen muß. Gerade was das Heranwachsen und das Wohlergehen der Kinder betrifft müsste doch auch ein Sachbearbeiter auch mal ein bisschen Spielraum haben und die sturen Gesetze gelockert werden. Ich bin unheimlich traurig und hab Gänsehaut wenn ich so was lesen muß. Was sind das nur für Zeiten und wo soll das noch hin führen? Versuche zu klagen, mein Eindruck ist, daß inzwischen die Sozialgerichte nicht immer nur der Arge recht geben. Bau darauf auf, daß es keine Einzelfallprüfung gegeben hat sondern eine pauschale Aburteileung. Viel Glück und alles Gute für Deine Familie für die Zukunft wünscht buxi.
meiner Meinung nach ist das wieder eine pauschale Ablehnung bei der der Einzelfall nicht berücksichtigt und begutachtet wird. In letzter Zeit haben das auch die Gerichte bemerkt, daß von der ARGE viel zu oft oberflächlich und pauschal und nur nach vorgegebenen Regeln abgeurteilt wird. Eine Einzelfallprüfung fand nicht statt und Deine Argumente werden einfach nicht berücksichtigt. Dabei sagt einem doch der klare Menschenverstand, daß Du im Winter nicht mit Sommerumstandskleidern rumlaufen kannst. Auch bin ich der Meinung, daß jedes Deiner Kinder ein Anrecht auf ein Bettchen hat, damit keines auf dem Fußboden schlafen muß. Gerade was das Heranwachsen und das Wohlergehen der Kinder betrifft müsste doch auch ein Sachbearbeiter auch mal ein bisschen Spielraum haben und die sturen Gesetze gelockert werden. Ich bin unheimlich traurig und hab Gänsehaut wenn ich so was lesen muß. Was sind das nur für Zeiten und wo soll das noch hin führen? Versuche zu klagen, mein Eindruck ist, daß inzwischen die Sozialgerichte nicht immer nur der Arge recht geben. Bau darauf auf, daß es keine Einzelfallprüfung gegeben hat sondern eine pauschale Aburteileung. Viel Glück und alles Gute für Deine Familie für die Zukunft wünscht buxi.