Bedarfsgemeinschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Astrid
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Bedarfsgemeinschaft

Beitrag von Astrid »

Hallo ich hätte da mal eine Frage.

Ich war von September 2005 - April 2006 Hartz4-Empfänger.
Ich hatte eine 1 Zimmerwohnung und einen Freund der sich bei mir angemeldet hat. Wir hatten uns gestritten, ich war damals schwanger (im Dezember hatte ich es erfahren).
Er ist bei mir ausgezogen und hat sich in München in der Kaserne angemeldet (Zeitsoldat).
Ich hab Hartz 4 beantragt, mein Kind bekommen und mein Freund hat mich fast jedes Wochenende besucht, wie er Zeit hatte.
Seid April wohnen wir wieder zusammen.

Jetzt werde ich vom Jobcenter beschuldigt, Betrug zumachen und stellen den Umzug von meinen Freund so hin, dass er es mit Absicht gemacht hat, damit wir Hartz4 bekommen. Da er fast jedes Wochenende bei mir war, wollen mir die Leute vom Jobcenter einreden das wir eine Eheänliche Gemeinschaft geführt hätte.

Meine Frage: Stimmt es wirklich das Sie uns als Betrug beschuldigen können obwohl mein Freund 100 km weiter weg von mir gewohnt hat? Ich hab ja nicht mal seine Wäsche gewaschen, das hat er alles selber in der Kaserne gemacht. er hat dort gekocht und er hat dort gelebt.
Ich hoffe das mir jemand antwortet.

danke astrid
Zuletzt geändert von Astrid am 15.11.2006 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
es wird doch sicherlich möglich sein das nach zu legen das dein Freund in diesen Zeitraum beim Bund gemeldet war, und auch dort Wohnhaft war. Dies solltest Du der Arge einreichen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Astrid
Beiträge: 5
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Bedarfsgemeinschaft

Beitrag von Astrid »

Hallo.
Ja ich habe mir heute nochmal einen Termin geben lassen an dem mein Freund mitkommen kann. Wir werden die Meldebescheinigung mitnehmen.
Was ist wenn sie dann immer nochbehaupten wir hätten damals zusammen gewohnt?
Jetzt können sie es nicht mehr überprüfen, da mein Freund seid 1 April bei mir wohnt.

Ich danke dir noch für deine Antwort.

gruss Astrid
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Das Amt ist in der Bewesiflicht nicht DU/ IHR !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Astrid
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Beitrag von Astrid »

Ok gut, da bin ich schon mal informiert.
ich danke dir.


Astrid
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