Frage zu Kürzungen bei Meldepflichtverletzung...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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kleine_nadja
Beiträge: 2
Registriert: 12.11.2006 19:09

Frage zu Kürzungen bei Meldepflichtverletzung...

Beitrag von kleine_nadja »

Hallo ins forum !!!

Ich habe mich vor ca. 3 monaten arbeitslos gemeldet und bezihe seit ca.2 monaten arbeitslosengeld.ich habe mir auch zusätzlich einen minijob gesucht und arbeite zur zeit für 180 euro zusätzlich jeden tag ein paar stunden im internetkafee als aushilfe.

Jetzt habe ich seit meiner arbeitslosigkeit schon mehrere briefe vom jobcenter bekommen,das ich dies und das noch nachreichen soll.zwei termine habe ich leider auch schon verpasst.

Die drohen mir jetzt alles zu kürzen oder sogar ganz zu streichen,wenn ich bei denen nicht antanze.

Ihr werdet euch jetzt denken,warum ich da nicht einfach hingehe und die angeforderten unterlagen nachreiche.

Ich will aber pertu nicht mehr dahin.habe meine persöhnlichen gründe.

Die unterlagen habe ich nachgereicht,kriege aber trotzdem immer noch briefe deswegen.

Meine frage jetzt ist:
Was ist wenn ich da einfach nicht mehr hingehe und mich auch nicht mehr da melde,sprich telefonisch?
Das mir das alg II dann wohl möglich gestrichen wird ist mir klar,damit muss ich halt klarkommen.

Aber werden die mir denn trotzdem briefe schicken,oder lassen die mich dann einfach in ruhe?

Wann könnte ich dann frühstens einen neuen antrag auf alg II stellen? Oder wird mein antrag beim nächsten mal wo möglich abgelehnt?

Ja,ich weiss das das recht viele fragen sind,aber falls jemand einen rat weiss dann postet doch bitte !!!
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Rückfrage:

Beitrag von EarlGrey »

Was genau willst Du jetzt wissen?

Wenn Du von der ARGE nichts mehr willst, dann schreib doch einen Brief in dem Du Deine Gründe kurz darlegst und sagst, daß Du den Antrag zurückziehst.

Warum fühlst Du Dich von den Briefen belästigt? Ich verstehe das nicht und wahrscheinlich andere auch nicht.

Gruss
Earl
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run in circles, scream or shout.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo kleine_nadja
Du solltest da wirklich hingehen.
Wenn Du Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst gibt es Ärger und mit später mal wieder beantragen ist es auch nicht so einfach. Du schaffst damit nur die Grundlage für Misstrauen. Es wir die Frage auftauchen von was Du in der Zwischenzeit gelebt und Deine Wohnung bezahlt hast.
Wenn Du auch alle Unterlagen nachgereicht hast musst Du trotzdem Termine wahrnehmen sonst gibt es die angekündigte Sperre. Nimm jemanden mit wenn Du nicht alleine hingehen magst, aber geh´ hin.
Sachbearbeiter beissen nicht.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
kleine_nadja
Beiträge: 2
Registriert: 12.11.2006 19:09

Beitrag von kleine_nadja »

danke für die antworten.naja,dass konnte ich mir schon fast denken das ich da nun doch hin muss.

aber hat vieleicht noch jemand ne antwort auf folgende fragen:
werden die mir denn trotzdem briefe schicken(nach sperrung),oder lassen die mich dann einfach in ruhe?
muss ich mich denn wenn ich die sperrung bekommen habe trotzdem bei denen rechtfertigen?
können die bei der arge rechtlich gegen mich vorgehen,warum auch immer?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo kleine_nadja
Auch mit Sperre bekommst Du Leistung wie z.B. Kosten für Wohnung und Krankenversicherung wenn die Sperre nicht auch die Wohnung betreffen.
Deine Pflichten bleiben also. Nur wenn Du vollständig aus eigenem Einkommen den Lebensunterhalts bestreiten kannst, also auch die Krankenversicherung, dann hast Du nichts mehr mit Amt zu tun.
Gruss
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