ich hab nochmal ne frage und zwar gehts um das weinachtsgeld . ich hab deinen antrag auf http://www.erwerbslosenforum.de/an.htm gefunden der dazu passen könnte . meint ihr man kommt mit diesen antrag durch ?
Lg euer Ronny
weinachtsgeld für alg2er
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Nein, da es nicht Gesetzlich geregelt ist das man anspruch auf Weinachtsgeld hat.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
