hi,
ich habe mich arbeitslos nach der ausbildung gemeldet und bekomme nun 200€ alg2!? Nun habe ich aber gehört das der mindestsatz bei 345 € liegt (hartz4), ist doch aber das selbe oder nicht?
und zum anderen bin ich bei meinem alten chef auf 140 angemeldet. wie läuft das nun aber, da ich nicht jeden monat dort arbeiten werden sondern nur,wenn arbeit vorhanden ist. wie oder was muss ich nun machen? muss ich ein formular bei arbeitsamt ausfüllen oder wie läuft das da ab?
danke für die hilfe
mit freundlichem gruß
homer
ALG2 nach der Ausbildung / 140€ basis
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Homer
Bekommst Du noch Kindergeld? Wenn ja wird das als Einkommen angerechnet.
Lass Dir die Berechnung von Deinem Sachbearbeiter nochmal erklären, bei unter 25 jährigen in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern ist der Satz 276 €.
Mit dem Zuverdienst meldest Du die Tätigkeit beim Amt an, gibst jeden Monat einen Einkommensnachweis des Arbeitgebers ab und dann wird berechnet. Die ersten 100 € sind Freibetrag, alles was darübergeht wird mit 20% angerechnet.
Gruss
Bekommst Du noch Kindergeld? Wenn ja wird das als Einkommen angerechnet.
Lass Dir die Berechnung von Deinem Sachbearbeiter nochmal erklären, bei unter 25 jährigen in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern ist der Satz 276 €.
Mit dem Zuverdienst meldest Du die Tätigkeit beim Amt an, gibst jeden Monat einen Einkommensnachweis des Arbeitgebers ab und dann wird berechnet. Die ersten 100 € sind Freibetrag, alles was darübergeht wird mit 20% angerechnet.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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ne kein kindergeld mehr und ich wohn alleine...
denke bis 165€ kann man beim als arbeitsloser dazuverdienen ohne das etwas abgezogen wird. Meinst du mit dem einkommensnachweis den lohnschein?Mit dem Zuverdienst meldest Du die Tätigkeit beim Amt an, gibst jeden Monat einen Einkommensnachweis des Arbeitgebers ab und dann wird berechnet. Die ersten 100 € sind Freibetrag, alles was darübergeht wird mit 20% angerechnet.
Hallo Homer
Bei Alg2 muss jede Einnahme gemeldet werden sonst gibt es Ärger.
Lohnbescheinigung des Arbeitgebers reicht als Einkommensnachweis aus.
Gruss
Bei Alg2 muss jede Einnahme gemeldet werden sonst gibt es Ärger.
Lohnbescheinigung des Arbeitgebers reicht als Einkommensnachweis aus.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.