Hallo!
Folgendes Problem: Meine Eltern bekommen zusammen 678 € Hartz 4 (Unterkunftkosten inklusive!!), wohnen allein in einem Haus und bekommen
nur 50 € für Heizung, Strom etc. obwohl die Ausgaben weitaus höher liegen!
Ist das seitens der BfA rechtens? Und gibt es eventuell einen Zuschuss, den meine Eltern für ihr Haus beantragen können?
Zuschuss ??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
der Heizkostenzuschuss wird immer nur so hoch gewährt, wie der angemessene Anspruch ist.
Ich hab im Monat auch 169 Euro an die Stadtwerke zu leisten, davon sind allein schon über 100 für die Gaskostenvorrauszahlung, und nur 40 wurden bewilligt.
Aber ich sagte mir damals, besser wie gar nichts, denn so habe ich 40 Euro weniger, die ich selbst für die Stadtwerke zahlen musste.
Ich weiss nicht, wie es bei einem haus gehändelt wird, aber ich denke mal, mehr Anspruch ist nicht drin.... und da Deine Eltern auch noch ein Haus bewohnen, das evtl. in Grösse und Miete noch höher ist, als eigentlich angemessen wäre, werden die Kosten eben nur dem tatsächlichen Anspruch angepasst.
Ich hab im Monat auch 169 Euro an die Stadtwerke zu leisten, davon sind allein schon über 100 für die Gaskostenvorrauszahlung, und nur 40 wurden bewilligt.
Aber ich sagte mir damals, besser wie gar nichts, denn so habe ich 40 Euro weniger, die ich selbst für die Stadtwerke zahlen musste.
Ich weiss nicht, wie es bei einem haus gehändelt wird, aber ich denke mal, mehr Anspruch ist nicht drin.... und da Deine Eltern auch noch ein Haus bewohnen, das evtl. in Grösse und Miete noch höher ist, als eigentlich angemessen wäre, werden die Kosten eben nur dem tatsächlichen Anspruch angepasst.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Also ich könnt schwören irgendwo was gelesen zu haben, von wegen dass die tatsächlichen Heizkosten gezahlt werden muss und eine Pauschalisierung nicht zulässig ist.
Eine Suchmaschine hilft da bestimmt weiter, vielleicht steht es sogar hier im Forum, einfach mal die Suche benutzen.
Hier kann man nach Urteilen suchen, vielleicht findet sich da was:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb
oder auch hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/default.asp
Gruß
DC
Eine Suchmaschine hilft da bestimmt weiter, vielleicht steht es sogar hier im Forum, einfach mal die Suche benutzen.
Hier kann man nach Urteilen suchen, vielleicht findet sich da was:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb
oder auch hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/default.asp
Gruß
DC
Hallo
Richtig gelesen.
Schaut mal hier:
http://wdbfi.sgb-2.de/
(Suchbegriff: Wohneigentum)
http://www.behindertemenschen.de/eigenh ... unft-2.htm
(Beschluss SG Aurich vom 22.08.2006 - Az.: S 15 AS 301 / 06 ER -)
Gruss
Richtig gelesen.
Schaut mal hier:
http://wdbfi.sgb-2.de/
(Suchbegriff: Wohneigentum)
http://www.behindertemenschen.de/eigenh ... unft-2.htm
(Beschluss SG Aurich vom 22.08.2006 - Az.: S 15 AS 301 / 06 ER -)
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.