Nebenverdienstbescheinigung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Nebenverdienstbescheinigung
Guten Abend an Alle,
kann mir hier jemand sagen welches "Nebenverdienstformular" der Arbeitgeber ausfüllen muss ???
Mein Mann hat einen Nebenverdienst von 100 EUR. Er ist angemeldet, und wir haben eine Bescheinigung vom Arbeitgeber abgegeben, dass er bis auf Weiteres diese 100 EUR pauschal jeden Monat bekommt.
Nun sollen wir mtl. eine Nebenverdienstbescheinigung vom Arbeitgeber bringen.
Ich finde kein passendes Formular dazu.
Ich finde nur die Verdienstbescheinigung die immer zu dem Antrag AlgII kommt "2.2", oder die Nebenverdienstbescheinigung die man als Arbeitslosengeld I Empfänger ausfüllen muss.
Welche ist richtig ?
kann mir hier jemand sagen welches "Nebenverdienstformular" der Arbeitgeber ausfüllen muss ???
Mein Mann hat einen Nebenverdienst von 100 EUR. Er ist angemeldet, und wir haben eine Bescheinigung vom Arbeitgeber abgegeben, dass er bis auf Weiteres diese 100 EUR pauschal jeden Monat bekommt.
Nun sollen wir mtl. eine Nebenverdienstbescheinigung vom Arbeitgeber bringen.
Ich finde kein passendes Formular dazu.
Ich finde nur die Verdienstbescheinigung die immer zu dem Antrag AlgII kommt "2.2", oder die Nebenverdienstbescheinigung die man als Arbeitslosengeld I Empfänger ausfüllen muss.
Welche ist richtig ?
Wünsche noch einen schönen Tag
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Am besten Anrufen und Anfordern, da ein Nebenverdienst Angezeigt werden muss.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hi, DjTermi,DjTermi hat geschrieben:Am besten Anrufen und Anfordern, da ein Nebenverdienst Angezeigt werden muss.
der Nebenverdienst ist angemeldet, auch mit Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass mein Mann 100 EUR verdient. Meine Frage ist nun, mit welchem Formular muss ich es nun mtl. nachweisen ?
Wünsche noch einen schönen Tag
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Danke !!!
Schönen Sonntag !
Schönen Sonntag !
Wünsche noch einen schönen Tag
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Die Bescheinigung ist durch den Arbeitslosen regelmäßig bis zum 1. spätestens bis zum 15. des Folgemonats (abhängig vom Abrechnungszeitraum des Arbeitgebers) bei der Agentur für Arbeit oder Arge ect. vorzulegen.
ZUSATZBLATT 2.2
ZUSATZBLATT 2.2
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo,
glaube, damit ist nicht das Zusatzblatt gemeint. Habe auch einen Nebenjob. Bekomme immer am Monatsanfang vom Arbeitgeber eine:
Bescheinigung über Nebeneinkommen. Die muss ich dann immer bis mitte des Monats abgeben. Eigentlich Blödsinn, weil der Nebenverdienst immer gleich ist. Dieses Zusatzblatt 2.2 wollen sie aber trotzdem bei jeder Weiterbewilligung haben.
Simone
glaube, damit ist nicht das Zusatzblatt gemeint. Habe auch einen Nebenjob. Bekomme immer am Monatsanfang vom Arbeitgeber eine:
Bescheinigung über Nebeneinkommen. Die muss ich dann immer bis mitte des Monats abgeben. Eigentlich Blödsinn, weil der Nebenverdienst immer gleich ist. Dieses Zusatzblatt 2.2 wollen sie aber trotzdem bei jeder Weiterbewilligung haben.
Simone
Blödsinn würde ich nicht sagen, da es ja sein kann das man mehr stunden macht. Und später das rückzahlen ist auch nicht immer toll.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gemeint ist das Zusatzblatt 2.2 ! Mein Arbeitgeber schickt es mir immer mit meiner Abrechnung zu! Frag mal in eurem Personalbüro nach (Buchhaltung) ! Ansonsten bekommst du es bei deiner Arge.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
@ DjTermi
mein Nebenverdienst ist jeden Monat gleich. Egal wieviel Stunden es sind. Da ändert sich nix.
Und mit der Nebenverdienstbescheinigung bin ich mir trotzdem sicher, das nicht das Zusatzblatt 2.2 gemeint ist. Das braucht man eigentlich nur für die Weiterbewilligung von Alg II. Habe es gerade letzte Woche abgegeben. Das was ich jeden Monat vom AG bekomme nennt sich direkt Bescheinigung über Nebeneinkommen. Habe es gerade vor mir liegen.
Simone
mein Nebenverdienst ist jeden Monat gleich. Egal wieviel Stunden es sind. Da ändert sich nix.
Und mit der Nebenverdienstbescheinigung bin ich mir trotzdem sicher, das nicht das Zusatzblatt 2.2 gemeint ist. Das braucht man eigentlich nur für die Weiterbewilligung von Alg II. Habe es gerade letzte Woche abgegeben. Das was ich jeden Monat vom AG bekomme nennt sich direkt Bescheinigung über Nebeneinkommen. Habe es gerade vor mir liegen.
Simone
Ich habe jetzt 2.2 vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und abgegeben, bis jetzt sind sie wohl damit zufrieden.
Wünsche noch einen schönen Tag
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.