Hilfe zum Antrag
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 29.09.2006 13:52
Hilfe zum Antrag
Hallo ich werde im November 24 jahre alt, bin also leider noch unter 25, und muss einen Neuantrag für das Alg 2 stellen.
Ich habe bis Mai diesen Jahres zwar Alg 2 erhalten, aber da ich unwissentlich leider noch ein Spaarbuch mit ca. 3000 Euro auf der Kasse hatte, wurde mit einer Arge-Mitarbeiterin vereinbart, dass ich ersteinmal das Geld aufbrauche muss, also meinen Lebensunterhalt und die Monatsbeiträge der Krankenkasse damit bestreiten muss, bevor ich dann ab November wieder Anspruch auf Alg 2 habe.
Dazu muss ich noch sagen, dass ich zwar noch keine 25 bin, aber trotzdem vor kurzem einen Antrag auf Bewilligung einer eigenen Wohnung angegeben habe.
Das liegt daran, dass ich zuhause schwerwiegende familiäre Probleme hatte und ich vor kurzem letztendlich dann aus der elterlichen Wohnung geschmissen worden bin.
Die direkten gründe und Einzelheiten möchte ich jetzt hier nicht unbedingt breitreten, aber auf alle Fälle war es so verworren, dass ein normales und geregeltes Zusammenleben in keinster Weise mehr möglich war.
Daraufhin bekam ich jedenfalls von einem Arge-Mitarbeiter einen Brief, in dem stand, dass er im Moment keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Bewilligung einer eigenen Wohnung sehen würde, da ich ja im Moment keine Leistungen von der Arge beziehen würde.
Ich habe ihm dann eine Email geschrieben und gefragt, wie es denn wegen der Wohnung aussähe, wenn ich ab November wieder Alg 2 beziehe?
Habe bisher noch nichts gehört, aber bin ja mal gespannt, was er schreibt.
Also aufgrund der oben aufgeführten Gründe, weiß ich nun leider nicht, wie ich den Antrag jetzt überhaupt ausfüllen muss.
1. Wie sieht es denn jetzt überhaupt mit der Bedarfsgemeinschaft aus, existiert die mit meinen Eltern nun überhauptnoch oder bin ich jetzt alleine in einer BG, da ich zwar noch zuhause gemeldet bin, aber nicht mehr dort lebe?
2. Wie fülle ich den Antrag hinsichtlich Vermögen und Geldleistungen meiner Eltern aus? Muss ich das dann überhaupt noch angeben?
3. Muss ich im Antrag das so angeben, dass ich noch mit meinen Eltern zusammenwohne, obwohl das ja eigentlich nicht der Fall ist? Weil man da ja angeben muss, mit welchen leuten man zusammenwohnt bzw. wer zur BG gehört.
4. Muss ich im Antrag überhaupt noch was von meinen Eltern reinschreiben, wenn ich gar nicht mehr bei ihnen lebe?
5. Was meint ihr, wird das wohl mit der Wohnung klappen?
Da ich den Antrag so schnell wie möglich abgeben muss, bitte ich euch mir ganz ganz schnell zu helfen!
Bitte bitte, ganz dringend!
Danke schon mal im voraus!
Ich habe bis Mai diesen Jahres zwar Alg 2 erhalten, aber da ich unwissentlich leider noch ein Spaarbuch mit ca. 3000 Euro auf der Kasse hatte, wurde mit einer Arge-Mitarbeiterin vereinbart, dass ich ersteinmal das Geld aufbrauche muss, also meinen Lebensunterhalt und die Monatsbeiträge der Krankenkasse damit bestreiten muss, bevor ich dann ab November wieder Anspruch auf Alg 2 habe.
Dazu muss ich noch sagen, dass ich zwar noch keine 25 bin, aber trotzdem vor kurzem einen Antrag auf Bewilligung einer eigenen Wohnung angegeben habe.
Das liegt daran, dass ich zuhause schwerwiegende familiäre Probleme hatte und ich vor kurzem letztendlich dann aus der elterlichen Wohnung geschmissen worden bin.
Die direkten gründe und Einzelheiten möchte ich jetzt hier nicht unbedingt breitreten, aber auf alle Fälle war es so verworren, dass ein normales und geregeltes Zusammenleben in keinster Weise mehr möglich war.
Daraufhin bekam ich jedenfalls von einem Arge-Mitarbeiter einen Brief, in dem stand, dass er im Moment keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Bewilligung einer eigenen Wohnung sehen würde, da ich ja im Moment keine Leistungen von der Arge beziehen würde.
Ich habe ihm dann eine Email geschrieben und gefragt, wie es denn wegen der Wohnung aussähe, wenn ich ab November wieder Alg 2 beziehe?
Habe bisher noch nichts gehört, aber bin ja mal gespannt, was er schreibt.
Also aufgrund der oben aufgeführten Gründe, weiß ich nun leider nicht, wie ich den Antrag jetzt überhaupt ausfüllen muss.
1. Wie sieht es denn jetzt überhaupt mit der Bedarfsgemeinschaft aus, existiert die mit meinen Eltern nun überhauptnoch oder bin ich jetzt alleine in einer BG, da ich zwar noch zuhause gemeldet bin, aber nicht mehr dort lebe?
2. Wie fülle ich den Antrag hinsichtlich Vermögen und Geldleistungen meiner Eltern aus? Muss ich das dann überhaupt noch angeben?
3. Muss ich im Antrag das so angeben, dass ich noch mit meinen Eltern zusammenwohne, obwohl das ja eigentlich nicht der Fall ist? Weil man da ja angeben muss, mit welchen leuten man zusammenwohnt bzw. wer zur BG gehört.
4. Muss ich im Antrag überhaupt noch was von meinen Eltern reinschreiben, wenn ich gar nicht mehr bei ihnen lebe?
5. Was meint ihr, wird das wohl mit der Wohnung klappen?
Da ich den Antrag so schnell wie möglich abgeben muss, bitte ich euch mir ganz ganz schnell zu helfen!
Bitte bitte, ganz dringend!
Danke schon mal im voraus!
-
- Beiträge: 18
- Registriert: 28.09.2006 18:57
Also wenn ich richtig verstanden habe, sind Sie bei Ihren Elten zwar noch gemeldet, leben aber woanders? Haben sie einen festen Aufenthaltsort oder pendeln Sie immer zwischen Bekannten?
Die Angaben im Antrag müssen der Tatsache auch natürlich entsprechen. Sprich wenn sie nicht bei den Eltern leben/gewöhnlichen Aufenthalt haben müssen Sie erstmal sicherstellen das Sie korrekt irgendwo angemeldet sind.
Hmm also ehrlich gesagt würde ich mit dem Antrag erstmal zum Sachbearbeiter gehen und das Problem klären. Wenn es eine Zustimmung zum Umzug gibt und Ihnen der Sachbearbeiter dieses bestätigt dann suchen Sie sich eine neue Wohnung ab ggf 01.11. und tragen diese ganzen Daten dann auch in den Antrag rein.
Aber wie gesagt besser zum Sachbearbeiter gehen und das klären lassen. Denn wenn Sie keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort haben dann wären Sie quasi als "Obdachloser" zu werten und dann wirds noch ein bißchen schwieriger.
Viel Glück
Gruß
Die Angaben im Antrag müssen der Tatsache auch natürlich entsprechen. Sprich wenn sie nicht bei den Eltern leben/gewöhnlichen Aufenthalt haben müssen Sie erstmal sicherstellen das Sie korrekt irgendwo angemeldet sind.
Hmm also ehrlich gesagt würde ich mit dem Antrag erstmal zum Sachbearbeiter gehen und das Problem klären. Wenn es eine Zustimmung zum Umzug gibt und Ihnen der Sachbearbeiter dieses bestätigt dann suchen Sie sich eine neue Wohnung ab ggf 01.11. und tragen diese ganzen Daten dann auch in den Antrag rein.
Aber wie gesagt besser zum Sachbearbeiter gehen und das klären lassen. Denn wenn Sie keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort haben dann wären Sie quasi als "Obdachloser" zu werten und dann wirds noch ein bißchen schwieriger.
Viel Glück
Gruß
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 29.09.2006 13:52
Hallo sachbearbeiterin,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Also ich wohne und lebe seit kurzem nicht mehr in der elterlichen Wohnung, aber ich bin dort noch gemeldet und auch meine Post kommt da hin.
Ich halte mich zurzeit bei Freunden und Bekannten auf und übernachte mal hier und mal dort.
Machen mich diese Tatsachen zu einem Obdachlosen, obwohl ich noch bei meinen Eltern gemeldet bin?
Ich bekomme im Moment ja keine Bewilligung zu einer eigenen Wohnung, weil ich erst ab November wieder Alg 2 beziehe.
Meint ihr denn, dass ich trotzdem aufgrund der Umstände jetzt schon eine Bewilligung bekomme, auch wenn die dann offiziell erst ab November gilt?
Was soll ich am besten machen?
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Also ich wohne und lebe seit kurzem nicht mehr in der elterlichen Wohnung, aber ich bin dort noch gemeldet und auch meine Post kommt da hin.
Ich halte mich zurzeit bei Freunden und Bekannten auf und übernachte mal hier und mal dort.
Machen mich diese Tatsachen zu einem Obdachlosen, obwohl ich noch bei meinen Eltern gemeldet bin?
Ich bekomme im Moment ja keine Bewilligung zu einer eigenen Wohnung, weil ich erst ab November wieder Alg 2 beziehe.
Meint ihr denn, dass ich trotzdem aufgrund der Umstände jetzt schon eine Bewilligung bekomme, auch wenn die dann offiziell erst ab November gilt?
Was soll ich am besten machen?
-
- Beiträge: 18
- Registriert: 28.09.2006 18:57
So gesehen haben Sie keinen festen Wohnsitz oder wie es so schön im Gesetz heißt keinen gewöhnlichen Aufenthalt auch wenn Sie eine Meldeadresse /Postanschrift angegeben haben.
Grundsätzlich würde ich jetzt im Oktober einen Antrag ZUM 01.11.2006 stellen. Das ist kein Problem. Schildern Sie auf jeden Fall ihre jetzige Situation. Wenn Sie auch noch vielleicht etwas schriftliches in der Hand haben (Bestätigung der Eltern das Sie definitiv nicht mehr im Haushalt aufgenommen werden ,weil.... ) dann denke ich haben Sie gute Chancen eine Bewilligung zu erhalten.
Gruß
Grundsätzlich würde ich jetzt im Oktober einen Antrag ZUM 01.11.2006 stellen. Das ist kein Problem. Schildern Sie auf jeden Fall ihre jetzige Situation. Wenn Sie auch noch vielleicht etwas schriftliches in der Hand haben (Bestätigung der Eltern das Sie definitiv nicht mehr im Haushalt aufgenommen werden ,weil.... ) dann denke ich haben Sie gute Chancen eine Bewilligung zu erhalten.
Gruß
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 29.09.2006 13:52
Meinen Sie wirklich, dass das klappen könnte?
Sind sie eigentlich wirklich Sachbearbeiterin oder ist das nur ein Nickname?
Soll ich also mit dem Neuantrag erst noch warten und zuerst einmal einen Antrag auf Bewilligung einer Wohnung abgeben und warten ob er bewilligt wird oder nicht und dann erst den Neuantrag für das Alg 2 stellen?
Ich hoffe aber dann, dass die sich damit beeilen, denn ich brauche das Alg 2 ja schon ab November und die Anträge dauern meist immer so lange.
Sind sie eigentlich wirklich Sachbearbeiterin oder ist das nur ein Nickname?
Soll ich also mit dem Neuantrag erst noch warten und zuerst einmal einen Antrag auf Bewilligung einer Wohnung abgeben und warten ob er bewilligt wird oder nicht und dann erst den Neuantrag für das Alg 2 stellen?
Ich hoffe aber dann, dass die sich damit beeilen, denn ich brauche das Alg 2 ja schon ab November und die Anträge dauern meist immer so lange.
-
- Beiträge: 18
- Registriert: 28.09.2006 18:57
Ich bin wirklich Sachbearbeiterin *lach*
Sie stellen den Neuantrag und natürlich möchten Sie auch sofort die Zustimmung zur eigenen Wohnung haben.
Sie können das ja schon mal nächste Woche in Angriff nehmen. Dann wird das Geld auch mit Sicherheit pünktlich gezahlt. Aber das kann ihnen Ihr Sachbearbeiter auch noch alles erklären.
Gruß

Sie stellen den Neuantrag und natürlich möchten Sie auch sofort die Zustimmung zur eigenen Wohnung haben.
Sie können das ja schon mal nächste Woche in Angriff nehmen. Dann wird das Geld auch mit Sicherheit pünktlich gezahlt. Aber das kann ihnen Ihr Sachbearbeiter auch noch alles erklären.
Gruß
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 29.09.2006 13:52
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 29.09.2006 13:52
mal ganz ehrlich, würden sie mir als meine Sachbearbeiterin die Bewilligung zu einer eigenen Wohnung geben?
Zuletzt geändert von Bushidochick am 29.09.2006 16:49, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 18
- Registriert: 28.09.2006 18:57
In jeder ARGE ist es anders geregelt wie man Anträge abgibt aber ich bin immer eher für ein persönliches Gespräch. Der Sachbearbeiter kann sich ein Bild von der Person und der Sachlage machen. Ist auf jeden Fall immer hilfreicher als wenn alles nur über schriftlichen Kontakt geht.
Das Schreiben find ich in Ordnung.
Also am besten nächste Woche ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen und dann wirds schon schief gehen.
Gruß
Das Schreiben find ich in Ordnung.
Also am besten nächste Woche ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen und dann wirds schon schief gehen.
Gruß
-
- Beiträge: 18
- Registriert: 28.09.2006 18:57
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 29.09.2006 13:52
Ich hoffe dass das klappt mit der Wohnung, bin ja mal gespannt, was dabei rauskommt.
Zuletzt geändert von Bushidochick am 29.09.2006 17:30, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 29.09.2006 13:52
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 29.09.2006 13:52
Vielen Dank erstmal!
Ich glaube sie haben recht und ich werde lieber ein persönliches Gespräch mit einem Sachbearbeiter vereinbaren.
Das ist nur blöd, weil es bei uns in der Arge immer ganz schön voll ist und man da immer ganz schön lange warten muss, bis man mal dran kommt.
Ich habe in einem anderen Forum auch was geschrieben:
..........
Ich habe bis Mai diesen Jahres zwar Alg 2 erhalten, aber da ich unwissentlich leider noch ein Spaarbuch mit ca. 3000 Euro auf der Kasse hatte, wurde mit einer Arge-Mitarbeiterin vereinbart, dass ich ersteinmal das Geld aufbrauche muss, also meinen Lebensunterhalt und die Monatsbeiträge der Krankenkasse damit bestreiten muss, bevor ich dann ab November wieder Anspruch auf Alg 2 habe.
..........................
Und darauf hat mir jemand folgende Antwort gegeben:
..................
Die Vereinbarung ist hier meineserachtens nicht wirklich rechtens..........kann nur hoffen, das du diesbezüglich nichts unterschrieben hast?!
Auch wenn du unwissendlich dein Sparbuch nicht angegeben hast, kann hier nicht einfach vereinbart werden, das du das Geld ersteinmal aufbrauchen musst. Dein Freibetrag an Vermögen (ab 1.8.2006) liegt bei 150 Euro pro Lebensjahr, sind also bei dir 3450 Euro die du an Vermögen haben darfst. Du liegst also darunter. Selbst wenn du es nicht angegeben hast und das Amt durch Datenabgleich es nun herausgefunden hat, wäre hier eventuell eine Kürzung oder eine Sperre möglich nich aber eine VEREINBARUNG , das dieses Geld ersteinmal verbaucht werden MUSS.
Hier solltest du dagegen unbedinngt etwas unternehmen.
Wenn du hilfe brauchst gib mir bitte Bescheid.
....................
Was meinen sie dazu?
Ich glaube sie haben recht und ich werde lieber ein persönliches Gespräch mit einem Sachbearbeiter vereinbaren.
Das ist nur blöd, weil es bei uns in der Arge immer ganz schön voll ist und man da immer ganz schön lange warten muss, bis man mal dran kommt.
Ich habe in einem anderen Forum auch was geschrieben:
..........
Ich habe bis Mai diesen Jahres zwar Alg 2 erhalten, aber da ich unwissentlich leider noch ein Spaarbuch mit ca. 3000 Euro auf der Kasse hatte, wurde mit einer Arge-Mitarbeiterin vereinbart, dass ich ersteinmal das Geld aufbrauche muss, also meinen Lebensunterhalt und die Monatsbeiträge der Krankenkasse damit bestreiten muss, bevor ich dann ab November wieder Anspruch auf Alg 2 habe.
..........................
Und darauf hat mir jemand folgende Antwort gegeben:
..................
Die Vereinbarung ist hier meineserachtens nicht wirklich rechtens..........kann nur hoffen, das du diesbezüglich nichts unterschrieben hast?!
Auch wenn du unwissendlich dein Sparbuch nicht angegeben hast, kann hier nicht einfach vereinbart werden, das du das Geld ersteinmal aufbrauchen musst. Dein Freibetrag an Vermögen (ab 1.8.2006) liegt bei 150 Euro pro Lebensjahr, sind also bei dir 3450 Euro die du an Vermögen haben darfst. Du liegst also darunter. Selbst wenn du es nicht angegeben hast und das Amt durch Datenabgleich es nun herausgefunden hat, wäre hier eventuell eine Kürzung oder eine Sperre möglich nich aber eine VEREINBARUNG , das dieses Geld ersteinmal verbaucht werden MUSS.
Hier solltest du dagegen unbedinngt etwas unternehmen.
Wenn du hilfe brauchst gib mir bitte Bescheid.
....................
Was meinen sie dazu?
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 29.09.2006 13:52