junge mama ist verzweifelt.bitte helft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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jen24.3
Beiträge: 8
Registriert: 28.09.2006 22:30

junge mama ist verzweifelt.bitte helft

Beitrag von jen24.3 »

bitte helft mir!!!..... Ich habe mich von meinem Freund getrennt und will jetz mit meiner Tochter (4 Monate) ausziehen! Meine Probleme....:

ich bin erst 21. kann das Amt mich zwingen wieder zu meinen Eltern zu ziehen obwohl ich ein Baby habe??? das wäre garnich möglich, der Platz wäre garnich vorhanden!! Steht mir eine Wohnung zu????

kann es sein das ich garkein geld bekomm weil meine Eltern noch Unterhaltspflichtig sind?? müssen sie eventuell für mich zahlen?? das wäre auch nich machbar. meine Eltern haben auch nich so viel Geld das sie mich und meine tochter finanzieren könnten.

ich habe mir bereits eine wohnung angeschaut... 59 m2, 3 Zimmer, 360 euro warm. steht mir die zu?? wohne in der nähe von berlin. kann man sich rein theoretisch auch ne größere wohnung nehm und den rest selbst bezahlen (wenn man kann) ??? steht meiner tochter ein eigenes zimmer zu und könn wir nur eine 2raumwohnung nehmen??

wie siehts aus mit möbel?? ein paar sachen kann ich mitnehm, wohnzimmer,schlafzimmer und kinderzimmer aber werde keine bad- und küchenmöbel haben. auch keine waschmaschine und kühlschrank. hab nur einen herd. kann ich da was beantragen??

bei der wohnung die ich besichtigt habe muss man ne mitgliedschaft von 1800 euro bezahlen.übernimmt das auch das amt??

und meine letzte frage: wird man zu hause dann ständig überprüft? stehen oft leute vom amt vor der tür?? wie weit können die gehen?? wird in schränke usw geschaut??



Bitte bitte gebt mir antworten und tips.
meine tochter und ich sagen schonmal danke im vorraus.
liebe grüße, jen
Sachbarbeiterin
Beiträge: 18
Registriert: 28.09.2006 18:57

Beitrag von Sachbarbeiterin »

Wenn man vorher eine Wohnung allein/mit Partner bezogen hat wird die ARGE schlecht sagen können das man zu den Eltern zurück muß.

Wie das mit der Miete aussieht kann man beim Sachbearbeiter anfragen. Jede Stadt hat seinen eigenen Mietspiegel.

Zu den Möbeln und Elektrogeräten: Ich gehe davon aus das der Ermittlungsdienst vorbeischauen wird um zu prüfen welche Dinge vorhanden sind und welche nicht. Ist allerdings auch bei jeder ARGE unterschiedlich. Grundsätzlich kann man bei einer Trennung diese Dinge beantragen. Ermessensentscheidung liegt beim Sachbearbeiter.

Das eine Mitgliedschaft in Höhe von 1800 € gezahlt wird von der ARGE kann ich definitiv verneinen. Warum auch?! Man kann darlehensweise die Kaution für eine Wohnung beantragen allerdings keine Mitgliedschaften. Muß man sich ggf eine andere Wohnung aussuchen.

Jeden Tag wird mit Sicherheit kein Ermittlungsdienst vor der Tür stehen :) . Allerdings kann bei einem Verdacht das man falsche Angaben gemacht hat überprüft werden. Wenn man allerdings nichts zu verbergen hat wird das auch kein Problem sein. Man muß diesen Ermittlungsdienst zwar nicht reinlassen,aber natürlich greift da auch die Aussage wenn man nichts zu verbergen hat warum sollte man ihn dann nicht reinlassen?!
Es gibt ja häufiger das Problem mit dem gewissen "Versteckspiel" es macht nie jemand auf, oder der Ermittlungsdienst wird nicht reingelassen das sich dann ein Verdacht verhärtet und es dann sogar größere Konsequenzen haben kann.
Aufhebung der Leistungen, Rückerstattung der Leistung, Strafanzeige usw usw je nach Fall .

Gruß
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