Hallo ihr lieben,
so nun bin ich zu meinem Freund(mit 2Kindern)nach Essen gezogen.Wir haben uns eine Wohnung genommen und wollten uns eigentlich die Kosten teilen.Also dachte ich mir erst mal weiterhin Hartz4 beantragen und dann mal langsam wenn ich alles mit meinem Kindern geregelt und ich mich auch eingelebt habe,einen Job suchen.Als ich beim Jobcenter in Essen ankam,hatten diese mir nicht viel Hoffnung gemacht das ich Hartz4 bekomme,aber den Antrag trotzdem aufgenommen.Schon ein paar Tage später bekam ich den bescheidt das mir keine Leistungen zu stehen würden.Also:Abgelehnt.Die haben meinen Freund kompett mit angerechnet,obwohl ich denen gesagt haben,das alles geteilt wird.Er kann ja nun nicht für meine Kinder aufkommen,zumal die Kinder ja auch einen Vater haben,der aber nur wenig Unterhalt zahlen kann.Ich habe dann Wiederspruch eingelegt,weil ich finde nicht das der neue Mann an meiner Seite für mich und die Kinder aufkommen muss und ich die Beziehung auch nicht als eine Eheähnliche Gemeinschaft ansehe.Dann soll mir mal bitte einer erklären,wo fängt Eheähnliche Gemeinschaft an und wo hört sie auf??
Lg
Sandra
Ps:Vielleicht hat einer ähnliche erfahrungen gemacht und könnte mir vielleicht weiterhelfen.
Abgelehnt
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