jünger als 25...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Ulrikchen
Beiträge: 1
Registriert: 08.09.2006 18:53

jünger als 25...

Beitrag von Ulrikchen »

Hallo, ich bin neu hier, aber ich möchte mich gerne hier in diesem forum beteiligen.
Ich brauche mal eure Hilfe. Ich bin 22 jahre, mache eine Ausbildung zur Op- schwester, eine schulische Ausbildung und wohne bei meiner Mama (alleinerziehend, Vater unbekannt verzogen, noch nie Unterhalt erhalten). Jetzt habe ich bisher, also bis zum 31.05.06 ALG 2 bekommen, und zwar 183 €. Dazu muss ich sagen, Mama verdient 1100 € netto. mama bezahlt 400 € miete und da bleibt nicht viel übrig. desweiteren brauche ich ein auto um an die arbeit zu kommen. ganze vier monate habe ich auf einen bescheid vom arbeitsamt gewartet und nun wurde mir mitgeteilt, dass mir kein alg2 mehr zusteht. der brief war auch an mama gerichtet und nicht an mich, dabei war mama noch nie arbeitslos und ist es auch jetzt nicht. warum ist der brief nicht an mich gerichtet? und steht mir noch alg2 zu? ich würde mich freuen, wenn ihr mir antwortet.

ganz viele liebe grüße Ulrikchen
MichaelKnight
Beiträge: 9
Registriert: 11.09.2006 20:35

Beitrag von MichaelKnight »

Sobald du in ausbildung bist, hast du keinen anspruch auf ALG 2.
Dann gibt es Bafög oder BAB. Wie es bei mir gelaufen ist, kannst du oben lesen.
Zu den Briefen weiß ich nichts, aber auf jeden fall wird arbeiten bestraft
LMAA
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo
Die Post von der ARGE geht bei unter 25 jährigen nicht an das "Kind" sondern an den Vertreter der Bedarfsgemeinschaft. Ist nach den letzten Gesetzesänderungen so geregelt weil u25 keine eigene BG mehr bilden.
(Man sollte nicht meinen, das man seit den frühen 70ern des letzten Jahrhunderts mit 18 volljährig ist)
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten