U25 Will Ausziehen...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
emmo
Beiträge: 3
Registriert: 28.08.2006 15:55

U25 Will Ausziehen...

Beitrag von emmo »

Hallo ich bin 21 jahre alt und strebe zur Zeit mein Abi an. Wohne in Berlin bei meiner Mutter und wir beziehen ALG2. Ich habe aber nun seid Monaten stress mit ihr und möchte nur noch ausziehen um meinen Abi auch nicht zu gefährden!!! Wie muss ich vorgehen um ein Anspruch auf eine WOhnung zu bekommen? Ich möchte so schnell wie möglich weg. Könnte auch nach der Schule jobben. Kann mir jemand bitte einen richtigen Rat geben??? Danke
Sabbel0705
Beiträge: 3
Registriert: 28.08.2006 20:37

Beitrag von Sabbel0705 »

hallo emmo! so einfach ist das gar nicht mit dem ausziehen: da du noch unter 25 bist und du nach neuen gesetz wieder finanziell bei deiner mutter mit integriert wirst hast du soweit ich weiß keine chance in eine eigene wohnung zu ziehen. es sei denn du würdest wegen einer ausbildungsaufnahme wegziehen müssen!
gruß....
emmo
Beiträge: 3
Registriert: 28.08.2006 15:55

Beitrag von emmo »

Muss ich jetzt jeden Tag asnhören wie sie mich nicht haben will und sagt ich solle endlich abhauen? Ich kann nicht mehr in Ruhe lernen und sehe mein Abi wirklich gefährdet wenn es so weitergeht. Es muss doch eine Lösung geben. Bitte helft mir mit euren Beiträgen!!! BITTE
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Geh doch mal zu einer Sozialberatungsstelle, bei schwerwiegenden Gründen, und die sehe ich schon in dem Umgang deiner Mutter mit dir und der Gefährdung deines Schulabschlusses, gibt es Ausnahmeregeln. Nachzulesen SGBII §22.

Adressen von Beratungsstellen findest du hier:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
groov
Beiträge: 8
Registriert: 28.05.2006 01:01

Beitrag von groov »

Wie hier schon oft geschrieben wurde, musst du einfach angeben das dich deine Eltern vor die Tür setzen, fertig aus. Denn die Arge ist verpflichtet die eine eigene Wohnung zu stellen bei Gefahr auf Obdachtlosigkeit. Daran hatt sich auch nichts nach der Verschärfung der U25 Regeln geändert. Lass dir auf jedenfall nichts anderes einreden von einem Sachbearbeiter (behauptet manchmal man soll die Eltern verklagen, lol, die sind nirgends Gesetzlich Unterhaltspflichtig für über 18 jährige Kinder).

PS: Bei mir und meinen Freunden hatt es mit dieser Begründung immer geklappt.
emmo
Beiträge: 3
Registriert: 28.08.2006 15:55

Beitrag von emmo »

danke dir für diese Info
werde noch heute einen Brief an die schreiben. DANKEEE
UniQue
Beiträge: 4
Registriert: 14.09.2006 13:12

Beitrag von UniQue »

Kann man auch in eine andere Stadt ziehen nachdem man erstmal in eine eigene Wohnung gezogen ist?

Oder kann man sofort beim rausschmiss in eine andere Stadt ziehen?

Und übernehmen die auch die Kosten für den Umzug?
(bei beiden Fällen)
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