4,- Euro zuviel, Amt lehnt ab, geht das? Rechtsmäßig???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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dini
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4,- Euro zuviel, Amt lehnt ab, geht das? Rechtsmäßig???

Beitrag von dini »

Hallo,

ich möchte nach Lev. ziehen und da ist die Kaltmiete 320,- euro für zwei Personen, aber die Wohnung ist 324,- Euro,

muss der Bearbeiter dort zustimmen???

Er sagt er könne mich nicht aufhalten dort einzuziehen, aber er würde nur 320,- bewilligen, ich müsste die 4,- euro selber zahlen und wüde keine Kaution usw. erhalten!!!

Ich dachte bis 10% wird das noch bewilligt???

Bitte um antwort!!!
Danke Dini
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hm die 10 Prozent Regelung…sprich 10 über den erlaubten Kosten gilt nur bei Bestandswohnungen…..nicht für neue da können nur die angemessen Wohnungskosten übernommen werden, und dann kann es sein das die arge sagt nix kauiton oder umzugskosten!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Der SB wendet das Gesezt so an, wie es seit dem 01.08.06 gilt.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das wollte ich damit ja sagen :)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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