Hallo miteinander,
ich möchte meinen Fall kurz schildern: Bin Hartz 4 Empfänger und falle noch unter die sog. "Übergangsregelung", d.h. ich erhalte monatlich noch einen Zuschlag von ca. 50 €.
Seit dem 26.11.05 habe ich einen "Ein - Euro Job" und bekomme dann wohl ab dem nächsten Monat auch die damit verbundene "Aufwandsentschädigung".
Nun habe ich anderweitig noch eine Möglichkeit gefunden, etwas hinzuzuverdienen, natürlich ganz legal, mit Rechnung schreiben und so, muss dafür allerdings auch erstmal investieren (z.B. Arbeitsklamotten).
Meine Frage hierzu: Kann ich dem Rechnungsbetrag die Ausgaben "entgegensetzen" (z.B. steht auf der Rechnung 200 € für Dienstleistungen im Gastronomiebereich, dafür musste ich aber 50 € für Dienstklamotten ausgeben)?
Zu Deutsch: Welchen Betrag muss ich dem Arbeitsamt gegenüber angeben und wieviel davon wird auf das Alg 2 angerechnet bzw. hat man überhaupt noch einen Freibetrag (wenn ja: wie hoch ist der?), wenn man einen "Ein Euro Job" hat?
Für Antworten wäre dankbar,
der ratlose Floyd
Hartz 4 und Zusatzverdienst
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
auch wenn Du einen 1€ Job hast, darfst Du ab dem 1.10.2005 100€ dazu verdienen, allerdings wird das erst mit dem neuen Antrag wirksam.
Lies Dir das mal durch:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... elung.html
das wird Dir sicher helfen.
Gruß,
Serra
auch wenn Du einen 1€ Job hast, darfst Du ab dem 1.10.2005 100€ dazu verdienen, allerdings wird das erst mit dem neuen Antrag wirksam.
Lies Dir das mal durch:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... elung.html
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Gruß,
Serra