Anrechnung von Kindergeld bei eigener Wohnung und Harz 4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
sposa2
Beiträge: 1
Registriert: 01.08.2006 18:56

Anrechnung von Kindergeld bei eigener Wohnung und Harz 4

Beitrag von sposa2 »

Hey,

Meine Freundin hat ein Problem! Ihre Eltern bekommen für sie noch Kindergeld sie ist 22 und Ausbildungsstellen suchend hat aber schon eine eigene Wohnung und lebt nicht mehr zu Haus.

Ihre Eltern beziehen das Kindergeld immernoch für Sie geben ihr es aber bar auf die Hand.

Jetzt meine Frage wem wird hier das Kindergeld angerechnet das Harzamt hat den sachfehhalt mitbekommen und will ihr jetzt das geld anrechnen. Babei kriegen es ja wie gesagt ihre Eltern ( Ihre Mutter ist Rentnerin sie kriegt es auf ihr Konto).

Geht das jetzt so einfach meiner Frau das Geld anzurechnen ? Ich seh da auch nicht ganz durch. Wem wird es nun Angerechnet Ihrer Mutter zur Rente oder ihr zum Harz 4 ??

Bitte um schnelle Hilfe

DANKE
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

das Kindergeld wird eigentlich dem angerechnet der es empfängt.

Also der mutter ...

Bekommt die hartzIV Stelle aber raus, das die Tochter in eigenem Wohnraum lebt und das geld von der Mutter ausgezahlt bekommt, wird es natürlich ihr angerechnet.

Normalerweise müsste sie das KG aufs eigene Konto bekommen, die Mutter ist für den bezug gar nicht berechtigt - da Tochter ja nicht mehr bei ihr wohnt.

da die Tochter noch unter 25 ist, und keine Ausbildung / Job hat könnte demnächst noch einiges mehr vom Amt an Post kommen .....
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Kindergeld ist eine Leistung an Eltern, die Unterhalt zahlen oder gewähren(nach dem Steuerrecht). Solange Eltern das KIndergeld weitergeben an ihre Kinder, dürfen sie es selber in Empfang nehmen, auch wenn das Kind nicht mehr mit ihnen zusammenwohnt.

Die Anrechnung auf das AlgII der Tochter ist rechtlich gesehen korrekt, da ja ihre Mutter das Geld dem Zweck entsprechend weitergegeben hat und nunmal Kindergeld auf AlgII angerechnet wird.
sassy2908
Beiträge: 46
Registriert: 01.08.2006 09:23
Wohnort: Neuruppin

Beitrag von sassy2908 »

japp mein eigenes Kindergeld wird mir auch angerechnet!
schiggi
Beiträge: 2
Registriert: 04.08.2006 14:59
Wohnort: 38889 Blankenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von schiggi »

Hallo
Das Kindergeld wird bei dem Empfänger als KG angerechnet und bei der Tochter als Geldwerte Zuwendung.
Falls noch ein Antrag auf Zugzahlung bei Medizin gestellt wurde, und die Krankenkasse das mitkriegt, gibt es auch von der Post, da dieses auch als Geldwerte Zuwendung gilt.

Gruss Schliggi
Antworten