gez zahlen obwohl freigestellt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
cat21
Beiträge: 36
Registriert: 31.05.2006 17:59

gez zahlen obwohl freigestellt

Beitrag von cat21 »

ich habe mir letztes jahr einen antrag für die befreiung von gez geholt ausgefüllt und abgegeben komischerweise habe ich vor einer woche ein schreiben von denen bekommen ich habe knap 300 nachz zu zahlen.

muss ich das jetzt zahlen oder gibt es eine gelegenheit drum rum zu kommen?

sage schon mal danke im vorraus für eure antworten

mit freundlichen grüßen cat21
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Du hast einen Antrag auf GEZ Befreiung gestellt. OK . Hast du denn auch die Bestätigung der GEZ bekommen ? Das du von dann bis dann befreit bist ? Wenn nicht haste nun die A...karte und musst wohl zahlen.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Azze hat geschrieben:Du hast einen Antrag auf GEZ Befreiung gestellt. OK . Hast du denn auch die Bestätigung der GEZ bekommen ? Das du von dann bis dann befreit bist ? Wenn nicht haste nun die A...karte und musst wohl zahlen.
nicht ganz...

hat sie einen nachweis vom Amt über die Zusage der befreiung schriftlich, reicht es aus. Die GEZ bestätigt nicht immer, wurde bei mir auch nicht getan. Als sie dann kurz darauf mich anschrieben, ich solle doch mal endlich offene Posten zahlen, hab ich denen die Kopie geschickt von dem Befreiungsschreiben, und seitdem ist Ruhe.

Die GEZ würde gern alles tun, darf aber nicht ;)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Josdo
Beiträge: 81
Registriert: 31.03.2006 13:49
Wohnort: Saarland

Beitrag von Josdo »

Den Antrag auf Freistellung habe ich auch gestellt und auch bewilligt bekommen. Du bekommst auf jeden Fall eine Benachrichtigung, ob bewilligt oder nicht. Wenn Du nix bekommen hast, dann ist Dein Antrag wohl nicht angekommen oder ging irgendwie verloren.

Ich schicke solche Sachen auf jeden Fall immer per Einschreiben!Das ist mir das Geld wert, auch wenn es schwer fällt. Mache das übrigends mit sämtlicher Post an Ämtern und Behörden!

Da habe ich für den Fall der Fälle immer eine Bestätigung! Es geht leider immer mal einiges "verloren", ob absichtlich oder auch nicht. Möchte natürlich keinem etwas unterstellen, aber man hört eben auch so einiges dann und wann.

Ach ja, ab 2006 muß man die Befreiung direkt bei der GEZ beantragen, die Ämter haben damit nix mehr zu tun!!
Ich kann hier nur meine persönlichen Erfahrungen preisgeben und meine Beiträge stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar.
Gast

Beitrag von Gast »

Und eines immer nicht vergessen:

Seit 01.04.05 bekommen Bezieher des ALG-II, die den Zuschlag nach § 24 SGB II bekommen, keine Befreiung mehr.
luku
Beiträge: 9
Registriert: 27.05.2006 12:05

Beitrag von luku »

...und meines Wissen wird das von der GEZ meistens nur für ein 1/4 Jahr gewährt, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden... so ist es auf jeden Fall hier
icke
Beiträge: 4
Registriert: 31.07.2006 13:06

Beitrag von icke »

bei mir war die 1. befreiung so lange gültig wie auch mein akueller bescheid bei der verlängerung haben sie mir gleich noch 3 monate mehr drangehängt und geschrieben das ich den nachweis unaufgefordert zu kommen lassen muss nach den 3 monaten.
habe aber auch eine bestätigung erhalten auf die würde ich auf jeden fall bestehen sonst hast du nachher wirklich die a----karte
Josdo
Beiträge: 81
Registriert: 31.03.2006 13:49
Wohnort: Saarland

Beitrag von Josdo »

Mir wurde die Befreiung für ein halbes Jahr bewilligt. Es wurde allerdings vorgemerkt für ein ganzes Jahr. Muß nur nach Erhalt des neuen Bewilligungsbescheides (ist ja immer nur ein halbes Jahr gültig) nur eine beglaubigte Kopie wieder einschicken, dann bin ich für 2006 ganz befreit.

Ach ja, nicht vergessen alles per Einschreiben zu schicken, denn es sind mir Fälle bekannt, wo die Anträge angeblich nicht angekommen sind.
Ich kann hier nur meine persönlichen Erfahrungen preisgeben und meine Beiträge stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar.
Antworten