Hallo bitte um schnellen Rat von euch! Ich habe im vergangenen Jahr ein Guthaben erzielt bei den Betriebkosten (von über300 Euro) und brauchte im April diesen Jahres keine Miete bezahlen. in der Zeit wo das Guthaben zustande kam war ich Arbeitslosengeld 1 Empfänger...jetzt nach dem ich von 02/06 Hartz4 Empfänger bin kam ein schreiben das sie eine falsche berechnung gemacht haben und ich in der 02/06-07/06 zu viel einkommen bezoegen haben...laut meiner betreibskostenguthaben. Ich habe gehört das sie kein geld von mir verlangen können da ich in der Zeit Ag1 bezogene habe das eine hat mit dem anderen nichts zu tun..liege ich da richtig?
Lg Jamilia
bitte um eiligen rat von euch!!! Danke
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
danke
wie ich mir schon gedacht habe nach dem heutigen besuch beim amt, muss zahlen. denn das guthaben ist in der zeit eingelaufen als ich in hartz 4 schon bereits war...erkundung beim anwalt: sie haben recht...
aber vielen dank...
ein kleines stück glück steht aber auch dabei...kann zahlen in raten..denn sie können keine vollständige rückzahlung verlangen...kleiner tips am rande..ratenzahlungen vereinbaren!
aber vielen dank...
ein kleines stück glück steht aber auch dabei...kann zahlen in raten..denn sie können keine vollständige rückzahlung verlangen...kleiner tips am rande..ratenzahlungen vereinbaren!