Hallo zusammen habe vor kurzen meinen Bewilligungsbescheid erhalten
soweit so gut bis auf die tatsache das der befristete zuschlag in Höhe von
(ich denke mal 160 Euro) nicht darin enthalten war.
Habe von Feb.06 bis zum 7.5.06, Alg1 bekommen 155 Euro wöchentlich
steht mir überhaupt dieser zuschuss zu??
Laut Online rechner Ja.Oder muss ich diesen seperat Beantragen.
Danke im Voraus für euren Rat.
Befristeter Zuschuss nicht im B.bescheid aufgeführt.
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
wieviel alg2 bekommst du nun ? wieviel alg1 hattest du erhalten ?
Sollte dein ALG2 geringer ausfallen als das ALG1 dann steht dir der Zuschuss zu. Aber nur die Differenz und maximal 160€.
Sollte dein ALG2 geringer ausfallen als das ALG1 dann steht dir der Zuschuss zu. Aber nur die Differenz und maximal 160€.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Wie hoch ist deine anerkannte Miete incl Nebenkosten (kein Storm) ?
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Dann würde ich mal behaupten das du auf alle Fälle Anspruch auf den befristeten Zuschlag hast und zwar die vollen 160€. Geh am besten persönlich zur ARGE und klär das.
Mach aber zur Sicherheit nen Widerspruch fertig. 4 Wochen Frist einhalten.
Oder zahlt die ARGE Miete für die DG-Wohnung an deinen Vater ?
Mach aber zur Sicherheit nen Widerspruch fertig. 4 Wochen Frist einhalten.
Oder zahlt die ARGE Miete für die DG-Wohnung an deinen Vater ?
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!