Hartz4 auch für Lehrlinge??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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thomas2208
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Hartz4 auch für Lehrlinge??

Beitrag von thomas2208 »

Ich hab mal eine frage!
Meine freundin ist 24 und hartz4 empfängerin.
sie möchte eine ausbildung beginnen, diese ist eine rein schulische und kosten monatlich.
sie hat gehört das ihr da kein hartz4 mehr zusteht,wenn wirklich kann sie die miete für die wohnung nicht bezahlen da bafög auch nichts wird weil ihre eltern zu viel verdiennt
stimmt das , das sie keine leistung mehr bekommt,wenn ja welche möglichkeiten gibt es
submarin
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Beitrag von submarin »

Wenn eine Ausbildung grundsätzlich zum Bafög-Anspruch berechtigt, hat man keinen Anspruch auf AlgII.

Daneben gibt es meines Wissens keine anderen Möglichkeiten der öffentlichen Förderung. Bleiben nur die Eltern, die sind ja bis zur Beendigung einer Erstausbildung unterhaltspflichtig.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Bleiben nur die Eltern, die sind ja bis zur Beendigung einer Erstausbildung unterhaltspflichtig.
Auch bei einer 2 . 3 ect auch wenn man 27 ist sind Eltern weiter Unterhaltspflichtg, außer es gibt ein Urteil das dies wieder spricht bzw. die Eltern gek. haben das sie keins zahlen ! Nur so einmal gesagt... Das gilt in erster Linie für den BAB
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
submarin
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Beitrag von submarin »

Hallo DjTermi,

Die Rechtssprechung zum BGB hat seit vielen Jahren festgelegt, dass eine Ausbildung finanziert werden muss, und das auch nur, wenn sie ernsthaft verfolgt wird.

Die Eltern sind regelhaft nicht weiter unterhaltspflichtig, da ein Volljähriger in erster Linie dazu verpflichtet ist, sich selber zu unterhalten nach Abschluss einer ersten Ausbildung.

palm-bonn.de
Angemessene Ausbildung

Grundsätzlich hat der Volljährige gegen seine Eltern den Anspruch, eine angemessene Ausbildung zu erhalten, vgl. § 1610 Abs. 2 BGB. Was eine angemessene Ausbildung ist, mag im Einzelnen umstritten sein. Eine angemessene Ausbildung ist nach BGH (BGH FamRZ 1977, 629 ff., 1998, 671) eine Ausbildung, die

der Begabung
den Fähigkeiten
dem Leistungswillen
und dem beachtenswerten Neigungen

des Kindes entspricht. Hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs sind nichteheliche Kinder den ehelichen Kindern gleichgestellt. Trotz einer abgeschlossenen Lehre kann ein Kind gegen seine Eltern Unterhaltsansprüche für ein anschließendes Studium geltend machen. Grundsätzlich sind die Eltern zwar nicht bei einer Zweitausbildung zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.
Eine Ausnahme gilt nach OLG Koblenz (28.02.2000 - 13 UF 566/99) jedoch dass, wenn von vornherein im Anschluss an die Lehre eine zusätzliche Ausbildung beabsichtigt gewesen sei.


Das zur Zeit gerade eine völlig neue Auslegung der Unterhaltspflicht über das SGBII gesetzlich verordnet wird, die sich in keinster Weise mit dem BGB deckt, ist ein neues Problem.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
ich habe was intressantes gefunden hier:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhal ... ltab18.php
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
submarin
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Beitrag von submarin »

Dann sind wir uns ja einig :)
thomas2208
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Beitrag von thomas2208 »

Erstmal danke für die schnellen Antworten
Sie haben mir erstmal weiter geholfen
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

DA bin Ich und grottenolm ja richtig Glücklich :)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
thomas2208
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Beitrag von thomas2208 »

ich weis das das keine rechtsberatung ist aber vieleicht könnt ihr mir bei einen anderen problem auch helfen
es geht um meine eltern meine mam ist arbeitslos thoretisch hartz4 empfängerin da mein vater zu viel verdient bekommt sie nichts
gibt es möglichkeiten trotzdem was zu beantragen
submarin
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Beitrag von submarin »

Wenn Sie uns verraten, was Ihr Vater verdient und wieviel Miete Ihre Eltern zahlen, müsste eine hilfreiche Antwort möglich sein. Hat ja auch nichts mit Rechtsberatung zu tun. Da wir hier alle anonym sind, können Sie ja ruhig eine Zahl nennen.
thomas2208
Beiträge: 6
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Beitrag von thomas2208 »

mein vater verdient ca 2200 € brotto
die miete kostet ca 450 € komplett mit nebenkosten

p.s ruhig DU damit hab ich kein problem
submarin
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Beitrag von submarin »

Okay, DU :)
Bei Lohnsteuerklasse 3 sind das ca. 1636,-€ netto. Das ist heutzutage schon ein durchschnittliches Familieneinkommen. Ich denke nicht, dass da noch irgendein Anspruch auf Unterstützung besteht.
thomas2208
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Beitrag von thomas2208 »

achso so!!
und wie ist es wenn ein singel 1000 € netto hat und 443€ miete zahlt
kennst dich da gut aus oder
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