miete wird nicht komplett übernommen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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tine82
Beiträge: 38
Registriert: 15.05.2006 16:49

miete wird nicht komplett übernommen

Beitrag von tine82 »

hallo,
ein freund,26, hartz4 beantragt, wohnt in einer 33qm großen, 290€(kalt) teuren 1-zimmer-wohnung, die vermieter sind seine eltern.
der preis ist hier üblich. viele sind sogar noch teurer. sein 400,-€-job ist gleich um die ecke.
nun hat das landratsamt abgelehnt. sie zahlen nur 190€ kalt. 5,90€ pro qm. die sagten, dass er sich ne andere wohnung suchen soll, wenn nötig halt weiter weg.
es gibt nicht viele freie wohnungen hier und kaum welche die günstiger sind.
können die das machen? ich dachte die richten sich nach den ortsüblichen preisen, aber für 5,90€/qm findet man hier nix. und stehen einer person nicht bis zu 45qm zu?wie soll das funktionieren? und bezahlen die nicht normalerweise erstmal alles und setzen dann ne frist für den umzug?

danke schonmal im voraus
Boymeetslove23
Beiträge: 30
Registriert: 18.05.2006 14:19

Beitrag von Boymeetslove23 »

Hallo ja das simmt da schau mal unter Google und gib ein Harz4 Miete Angemessen hier habe ich was von mir hoffe das es dir helfen kann!

Angemessenheit der Wohnkosten

Die Leistungen zur Deckung der Wohnkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind (§ 22 Abs. 1 SGB II). Gezahlt werden die tatsächlichen Aufwendungen, also die vereinbarte Miete plus Betriebskostenvorauszahlung in voller Höhe.

Bei Antragstellung ist die Höhe der Miete nachzuweisen. Dazu können der Mietvertrag oder andere Unterlagen vorgelegt werden, z.B. auch das letzte Mieterhöhungsschreiben.

Was angemessen ist, kann nach § 27 SGB II in einer Verordnung geregelt werden. Der Senat hat am 7. Juni 2005 Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II erlassen. Sie treten zum 1. Oktober 2005 in Kraft (siehe unsere Dokumentation weiter unten).

Vorrangiges Ziel der Ausführungsvorschriften ist die Sicherung angemessenen Wohnraumes für hilfebedürftige Erwerbsfähige und Familienangehörige. Hauptkriterium für die Prüfung der Angemessenheit ist die Brutto-Warmmiete einer Wohnung - unabhängig von ihrer Größe. Es wurden folgende Richtwerte in Relation zur Haushaltsgröße festgelegt:
1-Personen-Haushalt: 360 Euro
2-Personen-Haushalt: 444 Euro
3-Personen-Haushalt: 542 Euro
4-Personen-Haushalt: 619 Euro
5-Personen-Haushalt: 705 Euro
Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich der Richtwert um 50 Euro.

Bei bestehenden Mietverhältnissen gilt Folgendes: Die Kosten der Wohnung einschließlich Heizkosten werden grundsätzlich zunächst für ein Jahr ab Beginn des Leistungsbezuges in der tatsächlichen Höhe übernommen. Sofern diese Kosten die Richtwerte übersteigen, gelten erst im Anschluss an diesen Zeitraum die neuen Richtwerte.

Die genannten Richtwerte können in besonders begründeten Einzelfällen um bis zu 10 % überschritten werden. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende und Schwangere, über 60-jährige Hilfeempfangende und Familien mit kleinen Kindern sowie für Menschen mit mindestens 15-jähriger Wohndauer sowie zweckentsprechend genutzte behindertengerechte Wohnungen - insbesondere für Rollstuhlbenutzer/-innen.
tine82
Beiträge: 38
Registriert: 15.05.2006 16:49

Beitrag von tine82 »

danke schön :-)
aber gilt das in ganz deutschland oder nur in berlin, da es ja vom berliner senat beschlossen wurde?
gruß tine
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo tine82
Wenn er sich wirklich eine billigere Wohnung suchen muß dann warten bis die schriftliche Aufforderung dazu kommt.
Denn dann werden Umzugskosten übernommen und Kaution als Darlehen gezahlt.
Wenn er in der gesetzten Frist keine billigere Wohnung findet kann man immer noch weitersehen.
Wegen der angemessenen Miete in eurem Wohnort muß das Amt genau Auskunft geben. Es gibt in den Gemeinden unterschiedliche Anhaltswerte.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
tine82
Beiträge: 38
Registriert: 15.05.2006 16:49

Beitrag von tine82 »

also das ich das richtig verstehe...sie müssen zuerst mal die ganze miete bezahlen?
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

In der Regel wird die als zu hoch angesehene Miete für maximal 6 Monate übernommen. In der Zeit muss man sich was günstigeres suchen, sollte das nicht klappen und man lebt nach den 6 Monaten immernoch in der "teuren" Wohnung , kann die Mietzahlung durch die ARGE auf den angemessenen Satz reduziert werden.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
tine82
Beiträge: 38
Registriert: 15.05.2006 16:49

Beitrag von tine82 »

die vom amt sagten, dann müsse er sich halt ne andere wohnung suchen wenn er hier nix findet, und wenns halt 50km entfernt ist...also ich schätz mal das es daran liegt das die eltern die vermieter sind
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