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Umzug Azubi

Verfasst: 28.09.2011 10:57
von Mholzmichel
Unser Sohn ist am 15.08. offiziell umgezogen(Azubi) hat die Genehmigung vom zuständigen Jobcenter.
Nun haben wir Umzugskosten geltend gemacht und auch erstattet bekommen.
Wie verhält es sich nun mit Erstausstattung die wir ihm bezahlt haben, das Jobcenter hier ist der Meinung das die Zuständigkeit beim Jobc. des neuen Wohnortes liegt :roll: , aber ich denke die haben damit gar nichts zu schaffen, da er ja in einer Ausbildung ist und auch BAB bekommt.
Können wir überhaupt eine Erstaustattung beantragen, denn am WE ist er ja bei uns und kann ja nicht sein Bett hin und herschleppen :wink:

Verfasst: 28.09.2011 22:38
von Ziggi
Wie verhält es sich nun mit Erstausstattung die wir ihm bezahlt haben,
Mh ich kann mcih täuschen aber BEzahlt wird ne Erstausstattung "nur" wenn sie nötig ist und auch nur vom JC des Wohnortes in dem der Hilfeempfänger lebt...

Nunja, da das JC den Umzug genehmigt hatte, sollte dieses auch genau wie den Umzug den Antrag entgegennehmen und auch bearbeiten... zur not, sofern also wirklich nicht zuständig sollte das JC den Antrag zwechs weiterer Bearbeitung an das (nach Umzug) zuständige JC....

Wie eingangs aber erwähnt, da ihr es "Bezahlt" habt, kann es gut sein, das es auch keinerlei zuzahlung gibt...


Wie gesagt, so hab ich das im Kopf...

lg ziggi

Verfasst: 29.09.2011 21:38
von Melinde
Hallo ihr beiden

Hab da einen wunderschön kurzen Text zum Thema (nicht von mir):
"Eine Wohnungserstausstattung beinhaltet sämtliche erforderlichen Möbel und Hausrat inkl. Haushaltsgeräten für ein Leben und Wohnen in angemessenen Verhältnissen . Bei einem erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung sind die Kosten für eine Wohnungserstausstattung
zu übernehmen.

Die Zuständigkeit über die Gewährung einer Wohnungserstausstattung liegt beim aufnehmenden Träger, da der Bedarf in seinem Zuständigkeitsbereich anfällt und nur dieser die notwendige Bedarfsprüfung vor Ort durchführen kann. Die Bewilligung erfolgt in Absprache mit dem bisher zuständigen Grundsicherungsträger bzw. Sozialhilfeträger." Zitat Ende

Da ihr aus eurem eigenen Haushalt nichts entbehren könnt und auch nichts für den neu gegründeten Haushalt kaufen konntet - Anträge stellen.
(oder wo findet sich der Anteil zur Finanzierung von Hausrat eines Kindes im Regelsatz?)

Gruss

Verfasst: 30.09.2011 10:58
von Mholzmichel
Danke, also werd ich Freiberg mal anschreiben.
Was wäre besser im Absender ich oder mein Sohn ?
Ein Glück nur das ich Scanner und haufenweise Papier hab :D

Verfasst: 30.09.2011 11:24
von Melinde
Hallo Mholzmichel

Antragsteller und somit Absender ist natürlich der Sohn, für seinen neu gegründeten Hausrat ist ja die Erstausstattung bestimmt.

Viel Erfolg

Gruss

Verfasst: 11.10.2011 07:23
von Mholzmichel
"Nunmehr ist Ihre Wohnung zu groß und zu teuer"......
Wir haben 72 qm und wohnen seit 11 Jahren in der Wohnung, der Sohn kommt jedes WE. Kleinere Wohnung suchen oder was ?
60 qm muss man erst mal finden :x
Stimmt das so mit den 316€ Kaltmiete für 2 Pers.? Wie hoch darf die Warmmiete sein ?

Verfasst: 11.10.2011 13:56
von Mholzmichel
Ich glaub ich hab`s 315 KM und 1,23 €/ qm Heizung macht 388.80 warm
oder sehe ich das falsch? :oops:

Verfasst: 11.10.2011 20:46
von Melinde
Hallo Mholzmichel

Wenn Du bei mir in der Region wohnen tätest würde das Jobcenter für 2 Personen 60 qm für 276,00 € Nettokaltmiete als angemessen ansehen.

Schau mal ob Du bei Harald Thomé in der Datenbank Richtlinien für Deine Heimatregion findest.

Sobald die Kostensenkungsaufforderung reinflattert muss da auch drinnestehen wie, was, wo gesucht werden soll.
Gesamte Sucherei genau dokumentieren und wenn nichts für euch anmietbar ist muss in bisheriger Höhe weitergezahlt werden, gesucht und das dann wieder dokumentiert werden.

Gruss

Verfasst: 12.10.2011 12:33
von Mholzmichel
Ja da steht das drin mit den 315 € (Erszgebirgskreis)
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 1.2009.pdf[/url]

Verfasst: 14.10.2011 19:37
von Mholzmichel
Freiberg lehn die Erstausstattung ab , also wieder nach Marienberg :twisted:
Schließlich haben wir die Möbel bezahlt und der Umzug kann mit Beschaffung der Möbel nicht an einem Tag geschehen.
"Oh Herr schenk mir Kraft"
Naja ich und mein Drucker wir halten zusammen :P
Erst pranzen die rum mit aller "Unterstützung" und wenn der Lehrvertrag da ist wirst Du fallen gelassen. Ich wandere aus nach Griechenland :wink:

Verfasst: 15.10.2011 23:22
von Ziggi
Hallo Mholzmichel,


legt zunächst mal einspruch ein.

Sag, dei Erstrasstattung hat ja der Sohn Beantragt, bekommt ja noch ALG2, jetzt nur als eigene BG weil Azubi und eigene Wohnung?...

dann müsste normalerweise auch die Erstausstattung übernommen werden, zumal der Umzug ja auch genehmigt war...

Normalerweise kann es nicht abgelehnt werden...


zur Not jeweils eine Kopie (auch unten angegeben )an das BMWi... zu händen der Fr. Dr. von der L... und auch an den Direktor derer Jobcenter, manchmal wirkt auch das....


Gruß ziggi

Verfasst: 01.11.2011 08:58
von Mholzmichel
So Widerspruch hab ich gemacht, mal sehn was rauskommt.
Aber nun zu unserer Wohnung.
Ab 01.02. sollen wir unsere Kosten senken sprich eine andere Wohnung suchen, das steht aber nicht direkt drin, darf ja auch nicht.
aber was steht denn hier zwischen den Zeilen ?
http://s14.directupload.net/file/d/2695 ... 2o_pdf.htm
können die nur Amtsdeutsch oder bin ich zu blöd?

Verfasst: 01.11.2011 23:19
von Ziggi
Hallo Mholzmichel,

du bist nicht blöd......


jo mal sehen was beim Wiederspruch rauskommt... Daumen sind gedrückt...

LG Ziggi

Verfasst: 02.11.2011 07:59
von Mholzmichel
Ich glaub bei uns bekomm ich keine kostengünstigere Wohnung.
Ich bezahl jetzt 460€ warm für 72 m².
Such schon jeden Tag in den Anzeigen, kannste vergessen.
Und in eine mit Ofenheizung zieh ich nicht

Verfasst: 02.11.2011 10:05
von Ziggi
Mholzmichel hat geschrieben:Ich glaub bei uns bekomm ich keine kostengünstigere Wohnung.
Ich bezahl jetzt 460€ warm für 72 m².
Such schon jeden Tag in den Anzeigen, kannste vergessen.
Und in eine mit Ofenheizung zieh ich nicht
Hey,
nu lass ma jetzt nich den Kopf hängen...


Im prinzip haben Melinde und ich das hier schon irgendwie schön beschrieben...
also liess dir das doch mal in aller ruhe durch, denn auch in eurem Fall gelten die selben wege wie wenn es ne Mieterhöhung gäbe....

Ach wo ich jetzt "Wach" bin hab ich das Schreiben des Jobcenters nochmal durchgelesen und sag ma...habt ihr ab 2012 ne Optionskommune? weil das
Der Bewilligungszeitraum wurde auf den 31.1.2012 begrenzt, da danach der zugelassene Träger der Landkreis Erzgebirgskreis für die Erbringung der Leistungen nach dem SGB II zuständig ist.
Im IV Quartal 2011 erhalten Sie unaufgefordert.........
hier darauf schliessen lässt. Somit auch die Entscheidung wie hier beschrieben
Mit der Weiterbewilligung ab 01.02.2012 ist hierüber neu zu Entscheiden.
neu festgesetzt werden müssten.
Ich würde mal abwarten was mit dem Automatisch zugesendeten Antrag aus weitergewährung passiert.

Ja das ihr schonmal nach ner Neuen Unterkunft sucht, iss ja nich verkehrt aber Denkt daran, alles was ihr macht zu Dokumentieren und auch die Zeitungen (Anzeigen) aufheben, wegen der Beweiskraft...

Ich wünsch dir viel Kraft und zuversicht... ihr werdet das schon schaffen

LG Ziggi

Verfasst: 02.11.2011 17:47
von Mholzmichel
Danke für die Kraft
Ich weiß auch nicht was das soll aber ich könnte mir denken, dass die wissen dass es bei uns keine "Sozialwohnungen gibt.
Desweiteren wissen die das meine Frau chronisch krank ist u.a. hatte sie vor 2 Jahren Darmkrebs und ich hab auch so meine Probleme.