Umzug Azubi
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- Mholzmichel
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Umzug Azubi
Unser Sohn ist am 15.08. offiziell umgezogen(Azubi) hat die Genehmigung vom zuständigen Jobcenter.
Nun haben wir Umzugskosten geltend gemacht und auch erstattet bekommen.
Wie verhält es sich nun mit Erstausstattung die wir ihm bezahlt haben, das Jobcenter hier ist der Meinung das die Zuständigkeit beim Jobc. des neuen Wohnortes liegt , aber ich denke die haben damit gar nichts zu schaffen, da er ja in einer Ausbildung ist und auch BAB bekommt.
Können wir überhaupt eine Erstaustattung beantragen, denn am WE ist er ja bei uns und kann ja nicht sein Bett hin und herschleppen
Nun haben wir Umzugskosten geltend gemacht und auch erstattet bekommen.
Wie verhält es sich nun mit Erstausstattung die wir ihm bezahlt haben, das Jobcenter hier ist der Meinung das die Zuständigkeit beim Jobc. des neuen Wohnortes liegt , aber ich denke die haben damit gar nichts zu schaffen, da er ja in einer Ausbildung ist und auch BAB bekommt.
Können wir überhaupt eine Erstaustattung beantragen, denn am WE ist er ja bei uns und kann ja nicht sein Bett hin und herschleppen
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
Mh ich kann mcih täuschen aber BEzahlt wird ne Erstausstattung "nur" wenn sie nötig ist und auch nur vom JC des Wohnortes in dem der Hilfeempfänger lebt...Wie verhält es sich nun mit Erstausstattung die wir ihm bezahlt haben,
Nunja, da das JC den Umzug genehmigt hatte, sollte dieses auch genau wie den Umzug den Antrag entgegennehmen und auch bearbeiten... zur not, sofern also wirklich nicht zuständig sollte das JC den Antrag zwechs weiterer Bearbeitung an das (nach Umzug) zuständige JC....
Wie eingangs aber erwähnt, da ihr es "Bezahlt" habt, kann es gut sein, das es auch keinerlei zuzahlung gibt...
Wie gesagt, so hab ich das im Kopf...
lg ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Hallo ihr beiden
Hab da einen wunderschön kurzen Text zum Thema (nicht von mir):
"Eine Wohnungserstausstattung beinhaltet sämtliche erforderlichen Möbel und Hausrat inkl. Haushaltsgeräten für ein Leben und Wohnen in angemessenen Verhältnissen . Bei einem erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung sind die Kosten für eine Wohnungserstausstattung
zu übernehmen.
Die Zuständigkeit über die Gewährung einer Wohnungserstausstattung liegt beim aufnehmenden Träger, da der Bedarf in seinem Zuständigkeitsbereich anfällt und nur dieser die notwendige Bedarfsprüfung vor Ort durchführen kann. Die Bewilligung erfolgt in Absprache mit dem bisher zuständigen Grundsicherungsträger bzw. Sozialhilfeträger." Zitat Ende
Da ihr aus eurem eigenen Haushalt nichts entbehren könnt und auch nichts für den neu gegründeten Haushalt kaufen konntet - Anträge stellen.
(oder wo findet sich der Anteil zur Finanzierung von Hausrat eines Kindes im Regelsatz?)
Gruss
Hab da einen wunderschön kurzen Text zum Thema (nicht von mir):
"Eine Wohnungserstausstattung beinhaltet sämtliche erforderlichen Möbel und Hausrat inkl. Haushaltsgeräten für ein Leben und Wohnen in angemessenen Verhältnissen . Bei einem erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung sind die Kosten für eine Wohnungserstausstattung
zu übernehmen.
Die Zuständigkeit über die Gewährung einer Wohnungserstausstattung liegt beim aufnehmenden Träger, da der Bedarf in seinem Zuständigkeitsbereich anfällt und nur dieser die notwendige Bedarfsprüfung vor Ort durchführen kann. Die Bewilligung erfolgt in Absprache mit dem bisher zuständigen Grundsicherungsträger bzw. Sozialhilfeträger." Zitat Ende
Da ihr aus eurem eigenen Haushalt nichts entbehren könnt und auch nichts für den neu gegründeten Haushalt kaufen konntet - Anträge stellen.
(oder wo findet sich der Anteil zur Finanzierung von Hausrat eines Kindes im Regelsatz?)
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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- Mholzmichel
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Hallo Mholzmichel
Antragsteller und somit Absender ist natürlich der Sohn, für seinen neu gegründeten Hausrat ist ja die Erstausstattung bestimmt.
Viel Erfolg
Gruss
Antragsteller und somit Absender ist natürlich der Sohn, für seinen neu gegründeten Hausrat ist ja die Erstausstattung bestimmt.
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Gruss
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- Mholzmichel
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"Nunmehr ist Ihre Wohnung zu groß und zu teuer"......
Wir haben 72 qm und wohnen seit 11 Jahren in der Wohnung, der Sohn kommt jedes WE. Kleinere Wohnung suchen oder was ?
60 qm muss man erst mal finden
Stimmt das so mit den 316€ Kaltmiete für 2 Pers.? Wie hoch darf die Warmmiete sein ?
Wir haben 72 qm und wohnen seit 11 Jahren in der Wohnung, der Sohn kommt jedes WE. Kleinere Wohnung suchen oder was ?
60 qm muss man erst mal finden
Stimmt das so mit den 316€ Kaltmiete für 2 Pers.? Wie hoch darf die Warmmiete sein ?
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- Mholzmichel
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Hallo Mholzmichel
Wenn Du bei mir in der Region wohnen tätest würde das Jobcenter für 2 Personen 60 qm für 276,00 € Nettokaltmiete als angemessen ansehen.
Schau mal ob Du bei Harald Thomé in der Datenbank Richtlinien für Deine Heimatregion findest.
Sobald die Kostensenkungsaufforderung reinflattert muss da auch drinnestehen wie, was, wo gesucht werden soll.
Gesamte Sucherei genau dokumentieren und wenn nichts für euch anmietbar ist muss in bisheriger Höhe weitergezahlt werden, gesucht und das dann wieder dokumentiert werden.
Gruss
Wenn Du bei mir in der Region wohnen tätest würde das Jobcenter für 2 Personen 60 qm für 276,00 € Nettokaltmiete als angemessen ansehen.
Schau mal ob Du bei Harald Thomé in der Datenbank Richtlinien für Deine Heimatregion findest.
Sobald die Kostensenkungsaufforderung reinflattert muss da auch drinnestehen wie, was, wo gesucht werden soll.
Gesamte Sucherei genau dokumentieren und wenn nichts für euch anmietbar ist muss in bisheriger Höhe weitergezahlt werden, gesucht und das dann wieder dokumentiert werden.
Gruss
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- Mholzmichel
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Ja da steht das drin mit den 315 € (Erszgebirgskreis)
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 1.2009.pdf[/url]
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- Mholzmichel
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Freiberg lehn die Erstausstattung ab , also wieder nach Marienberg
Schließlich haben wir die Möbel bezahlt und der Umzug kann mit Beschaffung der Möbel nicht an einem Tag geschehen.
"Oh Herr schenk mir Kraft"
Naja ich und mein Drucker wir halten zusammen
Erst pranzen die rum mit aller "Unterstützung" und wenn der Lehrvertrag da ist wirst Du fallen gelassen. Ich wandere aus nach Griechenland
Schließlich haben wir die Möbel bezahlt und der Umzug kann mit Beschaffung der Möbel nicht an einem Tag geschehen.
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Hallo Mholzmichel,
legt zunächst mal einspruch ein.
Sag, dei Erstrasstattung hat ja der Sohn Beantragt, bekommt ja noch ALG2, jetzt nur als eigene BG weil Azubi und eigene Wohnung?...
dann müsste normalerweise auch die Erstausstattung übernommen werden, zumal der Umzug ja auch genehmigt war...
Normalerweise kann es nicht abgelehnt werden...
zur Not jeweils eine Kopie (auch unten angegeben )an das BMWi... zu händen der Fr. Dr. von der L... und auch an den Direktor derer Jobcenter, manchmal wirkt auch das....
Gruß ziggi
legt zunächst mal einspruch ein.
Sag, dei Erstrasstattung hat ja der Sohn Beantragt, bekommt ja noch ALG2, jetzt nur als eigene BG weil Azubi und eigene Wohnung?...
dann müsste normalerweise auch die Erstausstattung übernommen werden, zumal der Umzug ja auch genehmigt war...
Normalerweise kann es nicht abgelehnt werden...
zur Not jeweils eine Kopie (auch unten angegeben )an das BMWi... zu händen der Fr. Dr. von der L... und auch an den Direktor derer Jobcenter, manchmal wirkt auch das....
Gruß ziggi
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So Widerspruch hab ich gemacht, mal sehn was rauskommt.
Aber nun zu unserer Wohnung.
Ab 01.02. sollen wir unsere Kosten senken sprich eine andere Wohnung suchen, das steht aber nicht direkt drin, darf ja auch nicht.
aber was steht denn hier zwischen den Zeilen ?
http://s14.directupload.net/file/d/2695 ... 2o_pdf.htm
können die nur Amtsdeutsch oder bin ich zu blöd?
Aber nun zu unserer Wohnung.
Ab 01.02. sollen wir unsere Kosten senken sprich eine andere Wohnung suchen, das steht aber nicht direkt drin, darf ja auch nicht.
aber was steht denn hier zwischen den Zeilen ?
http://s14.directupload.net/file/d/2695 ... 2o_pdf.htm
können die nur Amtsdeutsch oder bin ich zu blöd?
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Hallo Mholzmichel,
du bist nicht blöd......
jo mal sehen was beim Wiederspruch rauskommt... Daumen sind gedrückt...
LG Ziggi
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- Mholzmichel
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Hey,Mholzmichel hat geschrieben:Ich glaub bei uns bekomm ich keine kostengünstigere Wohnung.
Ich bezahl jetzt 460€ warm für 72 m².
Such schon jeden Tag in den Anzeigen, kannste vergessen.
Und in eine mit Ofenheizung zieh ich nicht
nu lass ma jetzt nich den Kopf hängen...
Im prinzip haben Melinde und ich das hier schon irgendwie schön beschrieben...
also liess dir das doch mal in aller ruhe durch, denn auch in eurem Fall gelten die selben wege wie wenn es ne Mieterhöhung gäbe....
Ach wo ich jetzt "Wach" bin hab ich das Schreiben des Jobcenters nochmal durchgelesen und sag ma...habt ihr ab 2012 ne Optionskommune? weil das
hier darauf schliessen lässt. Somit auch die Entscheidung wie hier beschriebenDer Bewilligungszeitraum wurde auf den 31.1.2012 begrenzt, da danach der zugelassene Träger der Landkreis Erzgebirgskreis für die Erbringung der Leistungen nach dem SGB II zuständig ist.
Im IV Quartal 2011 erhalten Sie unaufgefordert.........
neu festgesetzt werden müssten.Mit der Weiterbewilligung ab 01.02.2012 ist hierüber neu zu Entscheiden.
Ich würde mal abwarten was mit dem Automatisch zugesendeten Antrag aus weitergewährung passiert.
Ja das ihr schonmal nach ner Neuen Unterkunft sucht, iss ja nich verkehrt aber Denkt daran, alles was ihr macht zu Dokumentieren und auch die Zeitungen (Anzeigen) aufheben, wegen der Beweiskraft...
Ich wünsch dir viel Kraft und zuversicht... ihr werdet das schon schaffen
LG Ziggi
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- Mholzmichel
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Danke für die Kraft
Ich weiß auch nicht was das soll aber ich könnte mir denken, dass die wissen dass es bei uns keine "Sozialwohnungen gibt.
Desweiteren wissen die das meine Frau chronisch krank ist u.a. hatte sie vor 2 Jahren Darmkrebs und ich hab auch so meine Probleme.
Ich weiß auch nicht was das soll aber ich könnte mir denken, dass die wissen dass es bei uns keine "Sozialwohnungen gibt.
Desweiteren wissen die das meine Frau chronisch krank ist u.a. hatte sie vor 2 Jahren Darmkrebs und ich hab auch so meine Probleme.
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!