Rückzahlung an ARGE obwohl kein Geld
Verfasst: 03.07.2010 11:27
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Zum 25.05 habe ich endlich wieder einen Job gefunden. Hier handelt es sich allerdings um Zeitarbeit.
Nun ist es so, dass ich mein Gehalt entsprechend erst mit einem Monat Verzögerung bekomme.
Der Sachverhalt ist folgender:
- zum 31.05. erhielt ich die Leistungen für Juni.
- mein Gehalt für Juni erhalte ich erst Ende Juli
- nun kamen 3 Schreiben von der ARGE
- 1.durch Arbeitsaufnahme zum 25.05.erhalte ich gesondete Anhörung wg. Überzahlung, da das Mai.Gehalt mit Juni verrechnet wird. Für Juli besteht kein Anspruch mehr
- 2. vom 01.06.-30.06. soll ich Leistungen von 130,07€ zu unrecht erhalten haben
- 3. Änderung zum Bescheid mit neuer Berechnung für Juni.
Man gibt mir bis 10.07. Gelegenheit mich zu äußern sonst wird nach Aktenlage entschieden
Nun ist es so, dass dasALG2 für Juni bereits verbraucht ist. Für Juli erhalte ich nichts mehr. Mein Gehalt bekomme ich aber erst Ende Juli für Juni- bin also jetzt einen Monat ohne Geld. Wenn ich nun auch noch einen Monat zurückzahlen soll hätte ich unterm Strich ja zwei Monate keine Mittel zur Verfügung und das bei logischerweise weiterhin laufenden Kosten zuzüglich Benzin etc. um zur Arbeit zu kommen.
Im Prinzip scheint es ja logisch, dass die ARGE sagt, dass es nicht ihr Problem sei wenn ich mein Gehalt erst so spät bekomme. Auf der anderen Seite kann es doch nicht Sinn eines Sozialstaates sein, dass ich nun trotz Arbeit einen Monat ohne Geld bin und außerdem das Gehalt was dann kommt auch noch an die Arge abtreten muss und somit zwei Monate nichts zur Verfügung habe und mich verschulden muss.
Ist das so rechtens oder kann ich wenigstens fordern, dass ich das Geld für Juni nicht zurückzahlen muss- da ich mich dazu äußern kann klingt für mich so als wenn es da eine Möglichkeit gäbe...
Wenn mir dazu jemand, am Besten noch mit einschlägigen Paragraphen, etwas sagen kann wäre ich sehr dankbar!
ich habe folgende Frage:
Zum 25.05 habe ich endlich wieder einen Job gefunden. Hier handelt es sich allerdings um Zeitarbeit.
Nun ist es so, dass ich mein Gehalt entsprechend erst mit einem Monat Verzögerung bekomme.
Der Sachverhalt ist folgender:
- zum 31.05. erhielt ich die Leistungen für Juni.
- mein Gehalt für Juni erhalte ich erst Ende Juli
- nun kamen 3 Schreiben von der ARGE
- 1.durch Arbeitsaufnahme zum 25.05.erhalte ich gesondete Anhörung wg. Überzahlung, da das Mai.Gehalt mit Juni verrechnet wird. Für Juli besteht kein Anspruch mehr
- 2. vom 01.06.-30.06. soll ich Leistungen von 130,07€ zu unrecht erhalten haben
- 3. Änderung zum Bescheid mit neuer Berechnung für Juni.
Man gibt mir bis 10.07. Gelegenheit mich zu äußern sonst wird nach Aktenlage entschieden
Nun ist es so, dass dasALG2 für Juni bereits verbraucht ist. Für Juli erhalte ich nichts mehr. Mein Gehalt bekomme ich aber erst Ende Juli für Juni- bin also jetzt einen Monat ohne Geld. Wenn ich nun auch noch einen Monat zurückzahlen soll hätte ich unterm Strich ja zwei Monate keine Mittel zur Verfügung und das bei logischerweise weiterhin laufenden Kosten zuzüglich Benzin etc. um zur Arbeit zu kommen.
Im Prinzip scheint es ja logisch, dass die ARGE sagt, dass es nicht ihr Problem sei wenn ich mein Gehalt erst so spät bekomme. Auf der anderen Seite kann es doch nicht Sinn eines Sozialstaates sein, dass ich nun trotz Arbeit einen Monat ohne Geld bin und außerdem das Gehalt was dann kommt auch noch an die Arge abtreten muss und somit zwei Monate nichts zur Verfügung habe und mich verschulden muss.
Ist das so rechtens oder kann ich wenigstens fordern, dass ich das Geld für Juni nicht zurückzahlen muss- da ich mich dazu äußern kann klingt für mich so als wenn es da eine Möglichkeit gäbe...
Wenn mir dazu jemand, am Besten noch mit einschlägigen Paragraphen, etwas sagen kann wäre ich sehr dankbar!