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Eine Woche verreisen, wie geht das?

Verfasst: 03.12.2009 11:09
von Kreuzberg4
Hallo,
ich möchte erstmals seit 3 Jahren eine Woche verreisen, Freunde in einer anderen Stadt besuchen.
Vom 18.12. bis 24.12.2009
Wie muß ich vorgehen? Sachberater anrufen geht ja nicht, man wird ja nicht durchgeschaltet. Außerdem denke ich, dass ich die Erlaubnis sicher schriftlich brauche?
Möchte es auch gern eine Woche vorher wissen, um eine günstige Bahnfahrkarte zu besorgen...
Kann man der Arge überhaupt solch eine Frage stellen, oder flippen die dann ganz aus :(

Vielen Dank!

Verfasst: 03.12.2009 12:23
von Ziggi
Hallo Kreuzberg4,

du solltest, schnellstmöglich einen Antrag aus genehmigung der Ortsabwesenheit für die Zeit vom 18.12. bis 24.12.2009 stellen.

Die SB soll dem zustimmen, sofern keine konkreten vermittlungsmöglichkeiten abzusehen sind.

Ich würde etwa so schreiben:
Antrag auf erlaubnis der Ortsabwesenheit für den Zeitraum vom 18.12. bis 24.12.2009

Sehr geehrte D. u.H.,

ich erbitte hiermit die erlaubnis, mich in der oben angegebenen Zeit nicht im Wohnortnahen bereich aufhalten zu dürfen.

Begründung:
Da ich seit xx.xx.200x im Bezug der ALG 2 Leistung stehe und nunmehr seit dieser zeit nicht Ortsabwesend war,
erbitte ich das sie mir erlauben eine Einladung von ( Freunden/ Verwanten) anzunehmen und dorthin zu Fahren.
Weiterhin erbitte ich, aufgrund der Tatsache das die Fahrtkosten dorthin und zurück, erheblich von dem Zeitraum der Bestellung,
im Preis Schwanken, eine schnelle und unbürokratische Zeitnahe entscheidung.

Mit Freundlichen Grüssen und Vielem Dank im voraus

Kreutzberg4
diesen entwurf habe ich malkurz aufgesetzt, du könntest so oder ähnlich begründen. Würde dieses Schreiben per E-mail an meine ARGE z.Hd. meines Sachbearbeiters und zusätzlich persöhnlich abgeben.
Aber bitte suche, vorher, die Rechtschreibfehler und eleminiere sie, macht ein Besseres Bild oder salopp gesagt alle Fehler darf der Finder behalten.

Gruß und viel Erfolg
Ziggi
hoffe es gibt einen schönen Kurzurlaub.

PS.: Sofern die SB/IFK keinen vermittlungsvorschlag definitiv in der Schublade hat sollte sie Positiv Bescheiden.

Verfasst: 03.12.2009 13:00
von ayumi
Hier bei uns ist es so, das man in den Empfangsbereich geht, sagt das man eine Ortsabwesenheit angeben möchte. Das wird in den PC eingetragen. Würde mir das aber bestätigen lassen. Zettel, Ortsabwesenheit beantragt am...., für die Zeit von-bis. Abstempeln lassen, fertig.
Das ganze kann man frühestens zwei Wochen vorher beantragen. Und wenn man wieder da ist, persönlich zurück melden.

Ortsabwesenheit

Verfasst: 03.12.2009 16:12
von Kreuzberg4
danke Ziggi,
ich werde mal ein Fax hinsenden, mal sehen, was passiert :P

Ortsabwesenheit

Verfasst: 03.12.2009 16:16
von Kreuzberg4
Hi ayumi,
ich komme auch aus Berlin, bin bei der Arge Wilmersdorf.
Nur den Abwesenheitswunsch beim Empfang abgeben reicht ja nicht, ich muß dann ja auf die schriftliche Bestätigung warten. Kommt die innerhalt einer Woche?

Verfasst: 04.12.2009 00:28
von DjTermi
Du kannst frühstens 1 Woche vor der Ortsabwesenheit dein "Urlaub" beantragen. Und das würde ich Persönlich machen und Schriftlich bestätigen lassen. So mache ich das auch wenn ein "Kunde" zu mir kommt.

Re: Ortsabwesenheit

Verfasst: 04.12.2009 11:12
von ayumi
Kreuzberg4 hat geschrieben: Nur den Abwesenheitswunsch beim Empfang abgeben reicht ja nicht, ich muß dann ja auf die schriftliche Bestätigung warten. Kommt die innerhalt einer Woche?
Ich kann Dir nur sagen, wie ich aus Spandau kenne. Ich selber habe das noch nie beantragt. Weiss es nur von Bekannten und habe es selber bei jemandem gesehen, der am Empfang vor mir stand.
Die haben gesagt, das sie das beantragen wollen. Von wann bis wann. Dann hat der Mensch am Empfang in den PC geschaut. Vielleicht ob irgendwas anliegt? Dann hat er es eingetragen, dem Kunden einen Bestätigungsstempel gegeben und gesagt, das er sich am Tag der Rückkehr, persönlich melden muss. Das war's. Aber ob das heute noch so ist und ob es woanders anders läuft, weiss ich leider nicht.

Verfasst: 06.12.2009 11:13
von Dominant
Na das ist ja ein mist!
wirst ja wie ein Gefanger mit Freigang behandelt!!
Ist das Grundgesetzkonform???
Reicht da nicht einfach nur eine Telefonnummer (Handy)?

Kriegen die das überhaupt mit, wenn man mal so eine Woche (5 Tage) nicht da ist?
Gerade so vor Weihnachten wo soll da denn noch Arbeit herkommen?
Die vom Amt machen da doch auch nichts mehr!
Sind doch auch froh wenn sie mal Ruhe haben,........also ich würde.......

Verfasst: 06.12.2009 15:13
von Ziggi
@ Dominant
Na das ist ja ein mist!
wirst ja wie ein Gefanger mit Freigang behandelt!!
Ist das Grundgesetzkonform???
Wenn du willst,lies mal dieses Urteil, es ist bislang ( soweit mir Bekannt) unangefochten
Die entfernte Möglichkeit, dass der Arbeitslose bestimmten Eingliederungsvorschlägen möglicherweise auch an Sonntagen nachkommen müssen, rechtfertigt es nicht, sie regelmäßig dazu zu veranlassen, an jedem Samstag nach dem Eingang der Briefpost in die Wohnung zurückzukehren. Ein derartiges Verständnis der Aufenthaltsbestimmung verstieße gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes, die sich als übergreifende Leitregeln allen staatlichen Handels aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art 20 Abs. 3 Grundgesetz) ableiten und Verfassungsrang haben (BVerfGE 43, 101, 106; 76, 1, 51; 90, 145, 173; vgl. auch BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16 mwN). Zutreffend hat das LSG darauf hingewiesen, dass das Erfordernis, das Arbeitsamt nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 EAO aufzusuchen, an einem Sonntag wegen der fehlenden Dienstbereitschaft des Arbeitsamtes entfällt. Auch der Kontaktaufnahme zu Trägern einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme oder die Aufnahme einer solchen Maßnahme kommt an Sonntagen keine praktische Relevanz zu.
Quelle: http://www.anwalt-im-sozialrecht.de/arb ... _05_03.php
Reicht da nicht einfach nur eine Telefonnummer (Handy)?
das allerdings würde ich nicht machen, schau mal hier nach: Grundregeln im Umgang mit der Arge/Optionskommune/Arbeitsamt
Gruß Ziggi

Edit: Link angepasst. Ralf Hagelstein - Admin

Verfasst: 07.12.2009 00:54
von DjTermi
Klar kannst Du einfach weg fahren, sollte Dir aber in der Zeit was passierm würde die ARGe bzw Krankenkasse nicht dafür aufkommen. Weil es nun mal im SGB steht wie man bei OAW vorgehen muss.

Verfasst: 07.12.2009 12:05
von Ziggi
DjTermi hat geschrieben:Klar kannst Du einfach weg fahren, sollte Dir aber in der Zeit was passierm würde die ARGe bzw Krankenkasse nicht dafür aufkommen. Weil es nun mal im SGB steht wie man bei OAW vorgehen muss.
So sehe ich das zum Teil auch, nur das Urteil schreibt eindeutig wie die OAW auszulegen ist, wenn etwas Passiert und wie die OAW des SGB auszulegen ist.
Die entfernte Möglichkeit, dass der Arbeitslose bestimmten Eingliederungsvorschlägen möglicherweise auch an Sonntagen nachkommen müssen, rechtfertigt es nicht, sie regelmäßig dazu zu veranlassen, an jedem Samstag nach dem Eingang der Briefpost in die Wohnung zurückzukehren.
Bsp.: Freitag bis Sonntag Abend( WE), kann somit kein Problem sein. Da in dieser Zeit weder ARGE Bereitschaft hat noch eine Reaktion auf Briefe vor Montag sein kann.
Allerdings wenn man von Di. bis Mo. weg möchte, sollte man doch eine Genehmigung einholen.
@ Dominant
Na das ist ja ein mist!
wirst ja wie ein Gefanger mit Freigang behandelt!!
Ist das Grundgesetzkonform???
Reicht da nicht einfach nur eine Telefonnummer (Handy)?

Sag mal, wenn du Arbeiten gehst, kannst du ja auch nicht einfach mal Verreisen, da musst du auch einen Urlaub Beantragen. Meinst du auch das wäre auch nicht Verfassungskonform?
Wenn du dich häufig bei einer/einem Bekannten aufhalten möchtest, dann kannst du das ja auch aber du musst eben jeden Tag deinen Briefkasten leeren, jeden Abend zumindest( oder morgens, vor öffnung der ARGE) nur um zu sehen ob Post von deiner ARGE angekommen ist. Es sind Regeln, Regeln die man doch einhalten sollte.

Verstanden? :o
Gruß Ziggi

Verfasst: 09.12.2009 11:09
von Dominant
[quote="ZiggiSag mal, wenn du Arbeiten gehst, kannst du ja auch nicht einfach mal Verreisen, da musst du auch einen Urlaub Beantragen. Meinst du auch das wäre auch nicht Verfassungskonform?
Wenn du dich häufig bei einer/einem Bekannten aufhalten möchtest, dann kannst du das ja auch aber du musst eben jeden Tag deinen Briefkasten leeren, jeden Abend zumindest( oder morgens, vor öffnung der ARGE) nur um zu sehen ob Post von deiner ARGE angekommen ist. Es sind Regeln, Regeln die man doch einhalten sollte.

Verstanden? :o
Gruß Ziggi[/quote]



Hats ja Recht!
Aber , so kurz vor Weihnachten?
mal so 5 1/2 Tage weg, kannst ja deinen Nachbarn bitten in deinen Briefkasten zu gucken!

Ich war ja nun auch schon arbeitslos und bin es leider schon wieder!
Bin 1x während der Arbeitslosigkeit einfach so mit meiner Frau in den Urlaub gefahren 14 Tage lang, Eltern gebeten die Post zu kontrollieren- nichts passiert, kein Brief vom AA- wenn was gewesen wäre wäre ich zurüchgekommen, meist soll man sich ja nur bei dem Arbeitgeber schriftlich bewerben und das ginge auch aus der Ferne, aus einem Internetcaffe: Bewerbungen auf USB stick per email oder als Fax an den Arbeitgeber senden!
Paar Jahre später, arbeitslos- "gesetzeskonform" meinen Urlaub beantragt, was meinst du was da los war, als hatte ich schlafende Pit Bulls geweckt!! Gleich 2 Sachbearbeiter haben sich auf meine Frau und mich gestürzt!! :twisted: Das ginge überhaupt nicht!, musste mich für die Vermittlung bereit halten, gerade jetzt würde auf dem Arbeitsmarkt etwas Entscheidendes geschehen! ( Ja,ja - genau, so in der Sommerurlaubszeit suchen die Arbeitgeber ja auch wie verrückt neue Mitarbeiter;-)) Was war, die haben mir 2 Stellen genannt bei denen ich mich "schriftlich" bewerben sollte, (auf Antwort von denen warte ich bis heute noch) mein Urlaub war hin, meine Frau, (war und ist Arbeit) war nervlich fertig, neue Arbeitsstelle für mich war auch nichts!

Ich will hier keinen verleiten sich nicht gesetzeskonform zu verhalten, das muss jeder selbst wissen, aber manchmal könnte es "das Beste" sein!! So in der "Weihnachtszeit - Jahreswechsel" allgemeine "Flautenzeit" wie in Sommerferien! Frohes Fest!!


Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Verfasst: 09.12.2009 11:43
von ayumi
Ich denke, das Problem ist doch nicht, das man einfach fährt. Das würde beim Amt kein Mensch mitbekommen. Auch das jemand nach der Post schaut, sollte sich bewerkstelligen lassen.

Das Problem ist einfach, das demjenigen am Urlaubsort jederzeit etwas passieren kann. Unfall, schwer krank. Und dann sieht es schnell richtig blöd aus. Denn wie erklärst Du z.B. dem Amt, das Deine Krankschreibung von einem Arzt in xyz stammt?

Verfasst: 09.12.2009 11:50
von Ziggi
Paar Jahre später, arbeitslos- "gesetzeskonform" meinen Urlaub beantragt, was meinst du was da los war, als hatte ich schlafende Pit Bulls geweckt!! Gleich 2 Sachbearbeiter haben sich auf meine Frau und mich gestürzt!! Twisted Evil Das ginge überhaupt nicht!, musste mich für die Vermittlung bereit halten, gerade jetzt würde auf dem Arbeitsmarkt etwas Entscheidendes geschehen! ( Ja,ja - genau, so in der Sommerurlaubszeit suchen die Arbeitgeber ja auch wie verrückt neue Mitarbeiter;-))
Also, demnach solltest du jede 2.Woche einen Antrag zur Ortsabwesenheit Stellen, hierdurch erhöhen sich im Kreis deiner Arge wohl die Vermittluingsvorschläge, sollte das mehrfach vorkommen, kann man sogar diesen Herrschaften ( Schwarze Schafe) mit Rechtlichen Schritten beikommen. Denn, die IFK hat dafür sorge zu tragen das dir alle vorschläge genannt werden und das nicht nur wenn du Ortsabwesend sein möchtest, das hat hier ( Wiesbadener Raum) schon 2 IFK's die Arbeit versaut.

Gruß Ziggi
PS.: Wenn ich eine Ortsabwesenheit beantragen möchte frage ich eben zuerst nach ob etwas besonderes anliegt, wenn nein Antrag gestellt, dann kommt bestimmt keiner auf die Idee, mir zu sagen " der Arbeitsmarkt gibt gerade viel her" das hätten die sich dann vorher überlegen müssen!

Ortsabwesenheit

Verfasst: 10.12.2009 11:30
von Kreuzberg4
Hallo,
habe meinen Antrag auf Ortsabwesenheit jetzt duch.
Kann ja mal berichten, wie das hier in Berlin war:

am 7.12. per Fax angefragt, ob ich vom 18.12.-24.12. ortsabwesend sein darf, nach 3 Jahren das erste Mal!
am 9.12. per Fax Antwort bekommen, dass ich persönlich ohne Termin beim Sachbearbeiter vorsprechen soll.
am 10.12. dort gewesen und nach langen Gesprächen und suche des SB nach Arbeitsvorschlägen im PC die Genehmigung schriftlich bekommen!
Mit der Auflage, am 28.12. wieder persönlich zurück zu melden!

Mußte 2 Verfügungen und Erklärungen unterschreiben, wegen Sanktionen, falls ich nicht pünktlich zurück bin!

Mach ich ja alles, aber was für eine Arbeit und Zeitaufwand der Arge für so eine kleine Anfrage :(

Na ja, immerhin hat er mir keine elektronische Fußfesseln angelegt :evil:

Re: Ortsabwesenheit

Verfasst: 10.12.2009 14:53
von Dominant
Kreuzberg4 hat geschrieben:Hallo,

Mach ich ja alles, aber was für eine Arbeit und Zeitaufwand der Arge für so eine kleine Anfrage :(

Na ja, immerhin hat er mir keine elektronische Fußfesseln angelegt :evil:


Mist jetzt hast Du es angesprochen!!

Das mit den Fußfeseln kommt noch!
Das Lokalisieren von Handys ist ja schon möglich!
Da gibt es auch schon Methoden/Software die Alarm geben wenn sich ein Handy aus einem definierten Bereich herausbewegt!
Also bei "unangemeldeter Ortsabwesenheit" mit irgendeinem das Handy oder simkarte tauschen, der nicht ALG Empfänger ist!! ;-)))

Verfasst: 10.12.2009 14:57
von Ziggi
SCHERZBOLD :lol: :lol: :lol:

Re: Ortsabwesenheit

Verfasst: 11.12.2009 19:18
von NX650
Dominant hat geschrieben:
Kreuzberg4 hat geschrieben:Hallo,

Mach ich ja alles, aber was für eine Arbeit und Zeitaufwand der Arge für so eine kleine Anfrage :(

Na ja, immerhin hat er mir keine elektronische Fußfesseln angelegt :evil:
Mist jetzt hast Du es angesprochen!!

Das mit den Fußfeseln kommt noch!
Das Lokalisieren von Handys ist ja schon möglich!
Da gibt es auch schon Methoden/Software die Alarm geben wenn sich ein Handy aus einem definierten Bereich herausbewegt!
Also bei "unangemeldeter Ortsabwesenheit" mit irgendeinem das Handy oder simkarte tauschen, der nicht ALG Empfänger ist!! ;-)))
Und alles bar bezahlen! sonst erscheint eine abbuchung auf kontoauszug!!