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| Arbeitslosen Forum: Grundregeln im Umgang mit der Arge/Optionskommune/Arbeitsamt |
Grundregeln im Umgang mit der Arge/Optionskommune/Arbeitsamt
-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen
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Nachricht |
Ralf Hagelstein Site Admin

Anmeldedatum: 11.12.2005 Beiträge: 2337 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 01.09.2006 22:57 Titel: Grundregeln im Umgang mit der Arge/Optionskommune/Arbeitsamt |
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Grundregeln:
Mit der Arge regeln wir alles schriftlich und gehen dort niemals alleine hin, wobei wir auch niemals etwas vor Ort unterschreiben. Die Arge hat von uns weder Telefonnummer noch E-Mail-Adresse.
Alles was die Arge will, und was nicht im Regelsatz enthalten ist, muß die Arge auch zahlen.
Dies dient ausschließlich unserem Schutz, da wir bei vielen Sachen in der Beweispflicht sind und kein Geld für irgendwelche "Ideen" von Sachbearbeitern übrig haben. _________________ "Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 20.01.2007 20:49 Titel: |
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Und noch ein Tip:
Alle Unterlagen die wichtig sind, z.B. Atteste oder andere Unterlagen die vorgelegt werden müssen und die man sich von irgendwelchen anderen Stellen besorgen musste immer per Post und Einschreiben schicken. Es gibt auch das Einwurfeinschreiben, ist etwas billiger als der normale Einschreibebrief aber sichert ab, das die Unterlagen bei der ARGE eingegangen sind. Wenn sie sich dann auf dem Weg zu ihrem Ziel verlaufen und nicht mehr auffindbar sind hat die Behörde ein Problem und nicht der Absender.
Es ist immer mehr wie ärgerlich wenn es heisst: "Nö, das haben wir hier nicht vorliegen, Sie haben das nicht geschickt."
Wenn man dann sagen kann: "Doch, das wurde am..........per Einschreiben losgeschickt, hier ist die Postquittung." hat sich schon manches urplötzlich doch noch eingefunden, oder es wird mal genauer im Aktenregal geschaut.
Hallo Ralf, ich hoffe es ist in Ordnung wenn ich hier mal kurz entsperrt habe aber das erschien mir auch wichtig.
Gruss
Gute Idee Melinde!
Wichtig ist nur anzumerken, dass immer der Absender die Beweislast trägt. Rückschein hilft nur, wenn man für das Eintüten, also den Inhalt der Post, Zeugen hat.
Der sicherste Weg der Zustellung wäre der Gerichtsvollzieher, was aber mit rund € 25,- zu teuer ist.
Die günstigste und ebenso sichere Möglichkeit ist die persönliche Abgabe mit Empfangsbestätigung auf einer Kopie, die man dann wieder mit nimmt.
Beste Grüße
Ralf _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com |
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19.04.2005
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