Mein Mann ist Krank
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Mein Mann ist Krank
Hallo ich habe mal ne frage ich erhalte hartz 4 mein mann ist schon seit März krankgeschrieben er war vorher arbeiten nun bekomme ich weniger hartz 4 weil er kranken geld bekommt geht das denn er hat doch auch wenniger.wir haben auch noch 3kinder.und zur reha muß er jetzt auch noch müßen wir das sagen?
Hallo,
Bekommt ihr Aufstockend ALG II ? Da dein Mann zu wenig verdient ?
Bekommt ihr Aufstockend ALG II ? Da dein Mann zu wenig verdient ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo heikonici
Die Einkommensberechnung ist bei Krankengeld anders geregelt als bei Erwerbseinkommen.
Es wird nur um die Pauschale von 30 € für private Versicherungen und die Beiträge für eine vorhandene KfZ-Haftpflichtversicherung bereinigt.
Die Freibeträge die Dein Mann während seiner Erwerbstätigkeit (inkl. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) hatte gelten bei Krankengeldbezug nicht.
In den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II §§ 11(Einkommen) und 30 (Freibeträge bei Erwerbstätigkeit) kannst Du das genauer nachlesen.
Gruss
Die Einkommensberechnung ist bei Krankengeld anders geregelt als bei Erwerbseinkommen.
Es wird nur um die Pauschale von 30 € für private Versicherungen und die Beiträge für eine vorhandene KfZ-Haftpflichtversicherung bereinigt.
Die Freibeträge die Dein Mann während seiner Erwerbstätigkeit (inkl. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) hatte gelten bei Krankengeldbezug nicht.
In den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II §§ 11(Einkommen) und 30 (Freibeträge bei Erwerbstätigkeit) kannst Du das genauer nachlesen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo danke für die auskunft aber wissen sie vielleicht auch wie es aussieht wenn er Überbrückungsgeld von der LVA bekommt wegen seiner REHA.Melinde hat geschrieben:Hallo heikonici
Die Einkommensberechnung ist bei Krankengeld anders geregelt als bei Erwerbseinkommen.
Es wird nur um die Pauschale von 30 € für private Versicherungen und die Beiträge für eine vorhandene KfZ-Haftpflichtversicherung bereinigt.
Die Freibeträge die Dein Mann während seiner Erwerbstätigkeit (inkl. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) hatte gelten bei Krankengeldbezug nicht.
In den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II §§ 11(Einkommen) und 30 (Freibeträge bei Erwerbstätigkeit) kannst Du das genauer nachlesen.
Gruss
Mit bewilligung der Reha wird das Formular für das Überbrückungsgeld mitgesendet. Oder welche Frage ist noch offen ?
Mehr dazu Hier § 57 SGB III
Mehr dazu Hier § 57 SGB III
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo ich wollte nur gerne wissen ob das Überbrückungsgeld wie das Krankengeld behandelt wird.DANKEDjTermi hat geschrieben:Mit bewilligung der Reha wird das Formular für das Überbrückungsgeld mitgesendet. Oder welche Frage ist noch offen ?
Mehr dazu Hier § 57 SGB III