Hallo,
ich hbe mich hier durchs Forum geackert und leider keine für mich passende Antwort gefunden, deshalb frage ich hier mal nach.
Ich habe einen Job auf 100 Std./Monat für EUR 781,25 brutto angenommen am 09.04. war Arbeitsaufnahme. Im Arbeitsvertrag steht nicht, wann der Lohn gezahlt wird, leider. Meine Kolleginnen äußern sich auch nicht dazu, sehr merkwürdig.
Ich habe nach Abgabe des Arbeitsvertrags bei der ArGe jetzt einen neuen Bescheid erhalten, wo mir voll EUR 781,25 brutto (EUR 618,20 netto) angerechnet werden (dabei werden es doch nur etwa 75 Std., da der Vertrag ja erst am 09.04. anfing.
Ich bekomme laut Bescheid am 31.04. EUR 291,30. Am 31. geht meine Miete von EUR285,00 vom Konto ab. Ich habe jetzt noch 30 Euro in der Tasche, sonst nix mehr.
Wer hilft mir weiter, was ich beantragen sollte, denn ich weiß ja nicht, ob der Lohn am 31.04 schon gezahlt wird.
Bitte gebt mir Tipps, was ich beantragen kann, dankeschön.
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Am Montag gehe ich mal zu meiner SB, da wollte ich nicht so unvorbereitet erscheinen, deshalb hier mene Anfrage.
LG
Teilzeitarbeit, Lohn gleich angerechnet.
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
warum fragst Du nicht einfach deinen Chef wann dein Geld kommt ?
In deinem Arbeitsvertrag oder in einem auf Dir anwendbaren Tarifvertrag
sind aber meistens die Regelungen über die Fälligkeit der Vergütung enthalten, die von § 614 BGB abweichen können. Es ist daher in aller Regel so, daß die Vergütung gemäß Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag "bis zum 15. Kalendertag" oder "am 10. Arbeitstag" des laufenden Monats oder "am Monatsletzten" gezahlt werden muß. Dann gilt nicht § 614 BGB, sondern die arbeitsvertragliche bzw. tarifliche Regelung.
Gruß
warum fragst Du nicht einfach deinen Chef wann dein Geld kommt ?
In deinem Arbeitsvertrag oder in einem auf Dir anwendbaren Tarifvertrag
sind aber meistens die Regelungen über die Fälligkeit der Vergütung enthalten, die von § 614 BGB abweichen können. Es ist daher in aller Regel so, daß die Vergütung gemäß Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag "bis zum 15. Kalendertag" oder "am 10. Arbeitstag" des laufenden Monats oder "am Monatsletzten" gezahlt werden muß. Dann gilt nicht § 614 BGB, sondern die arbeitsvertragliche bzw. tarifliche Regelung.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
