Freiwilliger Umzug, neue Miete niedriger, AA zahlt weniger

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Isabelle
Beiträge: 3
Registriert: 02.03.2009 16:23
Wohnort: Berlin

Freiwilliger Umzug, neue Miete niedriger, AA zahlt weniger

Beitrag von Isabelle »

Hallo,

ich erhalte ALG2, wohne in Berlin, bin alleinstehend und hatte bis vor kurzem eine Warmmiete von 460 EUR, die vom Amt andstandslos akzeptiert wurde. Ich bin trotzdem nach Absprache mit dem Arbeitsamt umgezogen und zahle jetzt eine Warmmiete von 375 EUR. Obwohl die neue Miete 85 EUR niedriger ist als die vorige, zahlt das Amt nur noch 360 EUR Mietkosten. Die Differenz beträgt zwar nur 15 EUR, ich wüsste aber gern, ob ich einen Antrag stellen kann, dass die gesamte Miete übernommen wird. Ich bin ins Nebenhaus gezogen, wohne also schon 30 Jahre in derselben Gegend

Und wie sieht es bei einer evt. Rückzahlung der Heizkosten aus, die ja in der Miete enthalten sind? Da dürften doch 15 EUR pro Monat nicht zurückgefordert werden.

Und zahlt das Amt dann noch eine evt. Heizkostennachzahlung? Das war früher kein Problem.

Vielen Dank.
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Hallo,

wenn ich mich nicht irre, ist 360€ doch der alte Satz. Der wurde doch kürzlich für Alleinstehende auf 376€ oder so ähnlich erhöht. Ich würde mal genau Nachfragen, warum sie nur den alten Satz zahlen.
Wenn sie nicht die volle Miete anerkennen, sträuben sie sich oft auch, Nachzahlungen zu übernehmen.
Isabelle
Beiträge: 3
Registriert: 02.03.2009 16:23
Wohnort: Berlin

Mietobergrenze für Alleinstehende in Berlin jetzt 378,- € ?

Beitrag von Isabelle »

Hallo,

vielen Dank! Ich hab's jetzt auch im Internet gefunden. Die Mietobergrenze für Alleinstehende soll in Berlin auf 378,- Euro angehoben werden. Ich werde versuchen herauszubekommen, ab wann diese neue Regelung gilt.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Isabelle
die neue AV Wohnen .......
13 – Inkrafttreten
Diese Ausführungsvorschriften treten am 01. März 2009 in Kraft. Gleichzeitig treten die
Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB
II (AV-Wohnen) vom 7. Juni 2005 (ABl. S. 3743) geändert mit Verwaltungsvorschriften vom 30.
Mai 2006 (ABl. S. 2062) außer Kraft.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Isabelle
Beiträge: 3
Registriert: 02.03.2009 16:23
Wohnort: Berlin

Vielen, vielen Dank!

Beitrag von Isabelle »

Das sind gute Nachrichten, ich liege zum Glück ja noch unter dieser Mietobergrenze.
Puppe81
Beiträge: 15
Registriert: 04.03.2009 10:04
Wohnort: Berlin

Beitrag von Puppe81 »

also ich wohne in berlin...
bin das dritte mal schwanger...
wohne mit meinem lebenspartner,meiner schwester und meinen beiden kindern in einer wohnung...

hab gefragt wegen umziehen,da meinte meine sb ab 01.03.09 is alles neu und da meine schwester und ich nur eine haushaltsgemeinschaft sind,wird sie nich mit reingerechnet und somit sind wir mit dem neuen kind 5 peersonen,da reichen 65 qm...(sprich meine 3 raumwohnung)...

ich war enttäuscht....da die beiden jungs schon in einem zimmer sind...obwohl das für den grösseren nicht sooo gut ist,da er schulkind ist,und eigentlich durchschlafen sollte...
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