Hallo, liebe Forumgemeinde,
ich habe folgende Frage an Euch:
Meine Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2006 ergab ein Minus von 171 Euro.
die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2007 ergab ein Plus von 117 Euro.
Weiß jedmand von Euch, wie die ArGe jetzt verfährt?
Werden sie mir das Plus abziehen oder mit dem Minus verrechnen? Oder noch ganz anders.
Lg Lischka
Nebenkostenabrechnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
Gruß
Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo Lischka
Hast Du die Abrechnungen jeweils zeitnah eingereicht?
Für 2006er Abrechung ist die Frist doch schon um soweit ich weiss.
Forderungen des Vermieters an Dich werden von ARGE auf Antrag übernommen, vorausgesetzt zeitnah gestellt.
Gruss
Hast Du die Abrechnungen jeweils zeitnah eingereicht?
Für 2006er Abrechung ist die Frist doch schon um soweit ich weiss.
Forderungen des Vermieters an Dich werden von ARGE auf Antrag übernommen, vorausgesetzt zeitnah gestellt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Worauf ein Wiederspruch 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Du zahlst Doch garnicht die Kosten, also warum solls dann da ein Anspruch drauf haben ? Wenn Du nachzahlen musst, zahlt die ARGe es ja auch. Also musst Du es auch zurück geben wenn ein Guthaben da ist.
Und wie hoch die Heizkostenpauschale ist, steht im Leistungsbescheid doch drin was die Monatlich zahlen, bzw im Mietvertrag ?!?
Und wie hoch die Heizkostenpauschale ist, steht im Leistungsbescheid doch drin was die Monatlich zahlen, bzw im Mietvertrag ?!?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
