Leistung gesperrt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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matze
Beiträge: 2
Registriert: 07.12.2008 14:11
Wohnort: Bayreuth

Leistung gesperrt

Beitrag von matze »

hallo ihr,
hoffe ihr könnt mir da helfen.
ich habe leider im sommer versehentlich gegen einen punkt in der eingliederungsvereinbarung verstoßen und nun kommt die arge erst jetzt her und hat mir meine komplette leistung inkl miete gesperrt obwohl die wenn dann doch nur bis zu 30% von 100 kürzen dürfen. Können die das so einfach machen oder ist das verhalten der arge rechtswidrig? Wer kennt sich da aus oder kann mir weiterhelfen? Ich wäre euch sehr dankbar. Gruß matze
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Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Das sehen die Gerichte m.W. noch nicht einheitlich.

Wenn ich mich recht entsinne, soll eine Kürzung i.d.R. zeitnah erfolgen, da sie ja nur eine Sanktion darstellen soll und nicht einen disziplinierenden oder gar strafenden Charakter haben darf.

Ich glaube, ich hatte ich einen Beschluß eines Gerichtes gelesen, welcher besagte, dass eine Kürzung später als drei Monate nach dem Fehlverhalten den Sinn verliere und nicht mehr zulässig sei.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

So ein Urteil wie das hier?

Urteil des Sozialgerichtes Hamburg vom 09.11.2007, Akz: S 62 AS 1701/06: Schöne Entscheidung aus dem Sozialrecht: Nach Ablauf von drei Monaten nach Bekanntwerden des Sanktionssachverhalts ist der Erlass eines Sanktionsbescheides grundsätzlich rechtswidrig (Ungeschriebene Voraussetzung der Rechtmäßigkeit einer Sanktion) - *** Sehr häufig bei Sachverhalten im Zusammenhang mit der Absenkung des Arbeitslosengeldes II anzutreffen. Quelle

Volltext hier

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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