Wie weit muss ich weg von der Lebensgefährtin?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Wastl
Beiträge: 2
Registriert: 03.11.2008 18:56

Wie weit muss ich weg von der Lebensgefährtin?

Beitrag von Wastl »

Hallo alle zusammen.

Ein tolles Forum, ich konnte mir schon einige nützliche Informationen herausziehen.
Zu meiner Frage: Ich wohne mit meiner Freundin in Dresden. Sie macht eine Umschulung nördlich von Berlin und wohnt die Woche über im Internat.
Ich habe als gewünschten Vermittlungsbereich, für eine Arbeitsstelle, Berlin, Hamburg und Dresden angegeben.
Nun habe ich per Post ein Stellenangebot für Schleswig-Holstein, in einem Ort ca. 100 km nördlich von Hamburg. Dies ist mir aber zu weit da ich Hamburg als maximale Entfernung gewählt habe um meine Freundin wenigstens am Wochenende zu sehen. Muss ich den Job annehmen?

Und noch eine Frage: Wir haben eine Steuerrückzahlung bekommen, nicht viel aber wir haben sie schon ausgegeben, nun habe ich aber im Forum gelesen das diese eigentlich dem Amt zu steht. Wie verhalte ich mich jetzt? Gehe ich zum Amt zeige die Rückzahlung an und bitte um Ratenzahlung da wir das Geld nicht auf einmal aufbringen können?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Wastl
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
bezüglich Jobangebot:
1Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. 2Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen.
Nach zu lesen unter : http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html

Bezüglich Steuern:

Die Einkommensrückerstattung ist Einkommen und wird angerechnet!


Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Wastl
Beiträge: 2
Registriert: 03.11.2008 18:56

Beitrag von Wastl »

Vielen Dank für die Antwort DJ Termi!
Hat mir sehr geholfen und mir die Angst genommen ich muss nach sonstwo arbeiten gehen!

MfG
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