nochmal Krankenkasse - sehr speziell

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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MichaelW
Beiträge: 111
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nochmal Krankenkasse - sehr speziell

Beitrag von MichaelW »

Die Situation:
Wir als Eltern sind nicht krankenversichert, waren es auch noch nie (selbstständig, keine Pflichtversicherung)
Unsere Tochter (20 Jahre alt), war auch nie versichert, hat aber jetzt ein paar Monate gejobbt und war dadurch pflichtversichert.
Jetzt ist sie arbeitslos, kein Anspruch auf ALG1, da weniger als ein Jahr gearbeitet.
Sie hätte wohl Anspruch auf Hartz4, hat allerdings etwa 6000 Euro auf dem Sparkonto - also wohl etwas zuviel, oder?
Sie ist auch nicht auf ALG2 angewiesen - sie hat ja nette und großzügige Eltern - lächel.
Aber was bedeutet das jetzt für ihre Krankenversicherung?
Wenn sie nichts unternimmt, muß sie dann irgendwann (wenn sie wieder einen Job hat) für die versäumten Monate nachzahlen?
Bedeutet Ablehnung von Hartz4 (wegen etwas zu hoher Ersparnisse) auch zugleich Ablehnung von Krankenversicherung durch die Arge?
Also ein Zwang, eine private Versicherung abzuschließen und ihre Ersparnisse dafür zu verwenden?

Ja, es ist echt nicht einfach in unserem Land, alles zu durchschauen und richtig zu machen. Wer kann unsere Fragen kompetent beantworten?
MichaelW
Beiträge: 111
Registriert: 12.04.2006 22:33
Wohnort: Extertal

Beitrag von MichaelW »

Hilfe!!!
Wir brauchen wirklich eine Antwort.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo...
Ja, Sie hat ein Freibatrag von 150 € pro Lebensjahr. Somit 3.000 zu viel. So lange Sie diese nicht aufgebraucht hat, bekommt Sie auch keine Leistungen und solange zahlt die ARGe dann auch keine KK - Beiträge.

PS: Anspruch auf Alg 1 besteht, wenn man in der Rahmenfrist mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Die Rahmenfrist beträgt 2 Jahre und endet vor dem Tag an dem die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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