Hallo an alle,
seit wenigen Wochen bin ich staatlich ausgebildete Lehrerin an Grund- und Hauptschulen und in wenigen Tagen vermutlich (es sei denn, von der Schulbehörde kommt noch ein unerwartetes Stellenangebot) arbeitssuchend. Jetzt (in den Ferien) verdiene ich mir etwas mit Leiharbeit dazu.
Zur Wohnsituation: Ich wohne mit meiner 18 jährigen Schwester (geht noch aufs Gymnasium) in einer 70qm Wohnung, die durch einen Wohnberechtigungsschein 200 Euro günstiger ist als normal (nun 440 Euro warm ohne Strom).
Mein Konto weist momentan noch Ersparnisse von etwas über 5000 Euro auf. Aber ihr wisst ja selbst wie schnell dieser „Puffer“ zusammenschrumpft.
Meine Frage nun: Habe ich dem Amt gegenüber berechtigte Ansprüche?
Ich würde von euch gerne wissen, wie ich mich nun verhalten soll. Erstmal arbeitssuchend melden oder direkt Hartz IV beantragen? Gelte ich mit meiner Schwester als Bedarfs- oder Wohngemeinschaft? Und welche Unterschiede würde das machen?
Ich wäre wirklich über jeden Tipp zur Vorgehensweise der ARGE gegenüber dankbar, da ich in dieser Thematik absolut unbedarft bin und mit dem Querlesen in diversen Threads nicht so richtig weiterkomme.
Einen schönen Sonntag wünscht euch,
Nadine
arbeitssuchende Lehrerin - bald Hartz IV?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Nadine
Mit Deiner Schwester bildest Du dann eine Haushaltsgemeinschaft wenn ihr aus einem Topf wirtschaftet. Aber wer tut das schon mit seiner kleinen Schwester, die soll doch das eigenständige Leben lernen.
Also wirtschaftet ihr getrennt.
Daher endet die Ausfüllerei beim Formular HG schon nach der Frage 1.
Der Vermutung das ihr eine Haushaltsgemeinschaft seit kann man widersprechen. Denn das wird Dir mit Sicherheit erstmal begegnen.
Vordrucke dafür gibt es hier
Vermutlich wirst Du mit Sklaven ups Leiharbeit nicht Deinen gesamten Lebensunterhalt decken können und hättest Anspruch auf ergänzende Hilfen. Kannst ja mal einen der Rechner für einen etwaigen Überblick benutzen.
Wie die §§ des SGB II umgesetzt werden kannst Du in den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II nachlesen. (Vermögen 312)
Wichtig beim Umgang mit ARGE ist das was Ralf hier geschrieben hat. Vor allem niemals alleine hin, nix vor Ort unterschreiben.
Manchmal kann durch Wohngeld der Kontakt mit ARGE vermieden werden, nur nach dem neuen Wohngeldgesetz haben Wohngemeinschaften ganz schlechte Karten.
Gruss
Mit Deiner Schwester bildest Du dann eine Haushaltsgemeinschaft wenn ihr aus einem Topf wirtschaftet. Aber wer tut das schon mit seiner kleinen Schwester, die soll doch das eigenständige Leben lernen.
Also wirtschaftet ihr getrennt.
Daher endet die Ausfüllerei beim Formular HG schon nach der Frage 1.
Der Vermutung das ihr eine Haushaltsgemeinschaft seit kann man widersprechen. Denn das wird Dir mit Sicherheit erstmal begegnen.
Vordrucke dafür gibt es hier
Vermutlich wirst Du mit Sklaven ups Leiharbeit nicht Deinen gesamten Lebensunterhalt decken können und hättest Anspruch auf ergänzende Hilfen. Kannst ja mal einen der Rechner für einen etwaigen Überblick benutzen.
Wie die §§ des SGB II umgesetzt werden kannst Du in den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II nachlesen. (Vermögen 312)
Wichtig beim Umgang mit ARGE ist das was Ralf hier geschrieben hat. Vor allem niemals alleine hin, nix vor Ort unterschreiben.
Manchmal kann durch Wohngeld der Kontakt mit ARGE vermieden werden, nur nach dem neuen Wohngeldgesetz haben Wohngemeinschaften ganz schlechte Karten.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.