bekomme ich dann auch Harz 4 oder wird sein Einkommen voll angerechnet.
gruß dana
wenn ich zu meinem Kind ziehe
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Ladyguenes
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Hallo dana18
Du kannst bei ARGE Antrag auf Alg2 stellen, es wird dann geprüft ob Bedürftigkeit vorliegt. Unterhaltspflichten des getrennten Mannes sind natürlich vorrangig.
Inwieweit Dir als erwerbsfähige eine Arbeit zugemutet werden kann steht hier bei Hinweise ab Seite 4 unten.
Weil Du bei Einzug beim Sohn mit einem Angehörigen in einem Haushalt lebst bildet ihr eine Haushaltsgemeinschaft und es wird vermutet das Dein Sohn Dich unterhält.
Vermutung kann man widerlegen wenn das entsprechende Zusatzblatt ausgefüllt werden soll.
Wenn Du weder Miete noch Nebenkosten zahlen brauchst entsteht kein Bedarf an Kosten der Unterkunft und es werden daher auch keine derartigen Kosten übernommen. Wegen der rasant steigenden Energiepreise wäre allerdings zu überlegen ob nicht besser doch eine Vereinbarung mit dem Sohn getroffen werden sollte das Du einen (z.B. qm mässigen) Anteil daran zahlst. So eine schriftliche Vereinbarung wäre quasi ein Mietvertrag zu 0,00 € Miete aber verbrauchsanteilige Nebenkosten. Nur mal so als Idee denn allein schon die Heizkosten werden bei mehr Personen in der Wohnung deutlich steigen.
Gruss
Du kannst bei ARGE Antrag auf Alg2 stellen, es wird dann geprüft ob Bedürftigkeit vorliegt. Unterhaltspflichten des getrennten Mannes sind natürlich vorrangig.
Inwieweit Dir als erwerbsfähige eine Arbeit zugemutet werden kann steht hier bei Hinweise ab Seite 4 unten.
Weil Du bei Einzug beim Sohn mit einem Angehörigen in einem Haushalt lebst bildet ihr eine Haushaltsgemeinschaft und es wird vermutet das Dein Sohn Dich unterhält.
Vermutung kann man widerlegen wenn das entsprechende Zusatzblatt ausgefüllt werden soll.
Wenn Du weder Miete noch Nebenkosten zahlen brauchst entsteht kein Bedarf an Kosten der Unterkunft und es werden daher auch keine derartigen Kosten übernommen. Wegen der rasant steigenden Energiepreise wäre allerdings zu überlegen ob nicht besser doch eine Vereinbarung mit dem Sohn getroffen werden sollte das Du einen (z.B. qm mässigen) Anteil daran zahlst. So eine schriftliche Vereinbarung wäre quasi ein Mietvertrag zu 0,00 € Miete aber verbrauchsanteilige Nebenkosten. Nur mal so als Idee denn allein schon die Heizkosten werden bei mehr Personen in der Wohnung deutlich steigen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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