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Auszug aus der gemeinsamen Wohnung

Verfasst: 31.10.2007 14:05
von maikstacker
Hallo ich habe jetzt über 3 jahre mit meiner Freundin zusammen in einer BG gewohnt. Jetzt haben wir uns getrennt und ich muß ausziehen. Nun meine Fragen: Wenn ich nun dort ausziehe kann ich umzugskosten beantragen?? Was ist mit waschmaschine,kühlschrank und so weiter ??
Denn ich habe nur meine sachen und ein TV. Danke für euere hilfe.

Verfasst: 01.11.2007 08:55
von maikstacker
Kann mir hier keiner eine Antwort geben??

Deine Angaben sind leider sehr dürftig!

Verfasst: 01.11.2007 11:19
von moselkerl
Sicherlich kann dir einer antworten, wenn du mehr von dir schreibst! Wie alt bist du? Bekommt ihr beide AGL II? sind die sehr wichtigen Fragen, die zur ersten Beantwortung nötig sind!
:?: :?: :?: :?: :?:

Verfasst: 01.11.2007 13:29
von maikstacker
:o sorry ich bin 31 jahre alt und wir bekommen beide ALG 2

Mit dem zuständigen SB beraten

Verfasst: 01.11.2007 14:17
von moselkerl
Ich würde mich an euren zuständigen SB wenden. Sicherlich kann dich keiner zwingen, mit jemanden zusammen zu wohnen, wenn ihr es nicht wollt. Ihr seid ja nicht verheiratet und da kann schon jeder Einzelne seine eigenen Wege gehen. Anders sieht es eben bei unter 25jährigen aus, für die ja immer noch die Eltern unterhaltspflichtig sind. Möglich wäre sicherlich im Vorfeld mit der ARGE abzusprechen, was ihr vor habt und dann suche dir eine Wohnung, lass den Mietvertrag vom JobCenter genehmigen und ab in die kahle und neue Bude. Wie das dann mit Möbeln usw. aussieht, ist eine andere Sache. Für die nötigsten Dinge gibt es immer einige Möglichkeiten, auch über Einrichtungen, die man nicht sofort im Auge hat. Oft haben die Jobcenter auch Billiglager oder Läden, die durch 1,-€Jobbern betrieben werden oder die Städte selbst.
Die beste Lösung wäre mit 31 Jahren dich noch auf die Beine zu machen und was zu suchen, damit du deine Mäuse selbst fängst. :D :D :D :D

Verfasst: 01.11.2007 15:04
von maikstacker
kann ich keine erstausstattung beantagen?? ich habe ja nachweißlich nicht in meiner wohnung dann

Verfasst: 01.11.2007 19:20
von maikstacker
das forum hier ist toll aber schade das es nur so wenig antworten hier gibt

Verfasst: 01.11.2007 19:29
von Ralf Hagelstein
Einfach selbst mal die Forensuche nutzen, dafür ist sie da.

Z.B. : http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... 5513#25513

Verfasst: 03.11.2007 12:05
von maikstacker
Habe nun eine Wohnung gefunden sie leigt aber in einem anderen stadtteil als meiner so das also ein anderes jobcenter zuständig wäre, wie muß ich jetzt weiter verfahren?? Danke

Verfasst: 08.11.2007 12:47
von Melinde
Hallo maikstacker
Von bislang zuständiger ARGE die Notwendigkeit für den Umzug bestätigen lassen und das die gefundene Wohnung im Angemessenheitsrahmen liegt.
Kostenübernahme dann bei ARGE im zukünftigen Wohnbereich beantragen.
Weiteres findest Du im SGB II § 22 besonders (2) wäre da interessant.
Erstausstattung kann dann beantragt werden wenn die bisher genutzten Einrichtungsgegenstände dem bisherigen Mitbewohner gehören.
Gruss