eigene Wohnung antrag,erstausstattung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
eigene Wohnung antrag,erstausstattung
hallo,
nach dem ich antrag abgegeben hatte und ich nun bescheid hab das ich trotz 25 kein geld bekomm soll muß ich jetz wohl ausziehen.
Meine frage is,wenn ich jetz eigene wohnung gefunden habe wie das dann mit den ausstattungen ist.bekomm ich von denen alles dann geschickt bekomm oder kann ich mir die sachen aussuchen und dann bei amt antrag stellen dafür....und nach dem das durch ist alles,gehören die sachen dann ganz mir oder is das nur geliehen quasi vom amt ?
gruß
nach dem ich antrag abgegeben hatte und ich nun bescheid hab das ich trotz 25 kein geld bekomm soll muß ich jetz wohl ausziehen.
Meine frage is,wenn ich jetz eigene wohnung gefunden habe wie das dann mit den ausstattungen ist.bekomm ich von denen alles dann geschickt bekomm oder kann ich mir die sachen aussuchen und dann bei amt antrag stellen dafür....und nach dem das durch ist alles,gehören die sachen dann ganz mir oder is das nur geliehen quasi vom amt ?
gruß
Hallo benniiiii
Wenn Du eine Wohnung gefunden hast, die Genehmigung zur Unterschrift des Mietvertrags in der Tasche dann Antrag auf Erstausstattung stellen. Wird unterschiedlich gehandhabt ob Bargeld, Gutscheine oder Sachleistungen. Was als Beihilfe gezahlt oder zur Verfügung gestellt wird gehört Dir, ist keine Leihgabe. (erfahrungsgemäss sind die Sachen aus dem Zentrallager der Sozialämter nicht von der Qualität als das man damit mehrfach umziehen oder die weitergeben könnt soweit es sich um Neuware handelt. Bei den Sachen aus dem Gebrauchtmöbellagern sieht das schon anders aus. Da gibt es oft stabile Teile die schier unverwüstlich sind, allerdings nicht nach dem modernsten Geschmack. Aber was habe ich von einem Schrank der schon beim schaft angucken in sich zusammenfällt?)
Gruss
Wenn Du eine Wohnung gefunden hast, die Genehmigung zur Unterschrift des Mietvertrags in der Tasche dann Antrag auf Erstausstattung stellen. Wird unterschiedlich gehandhabt ob Bargeld, Gutscheine oder Sachleistungen. Was als Beihilfe gezahlt oder zur Verfügung gestellt wird gehört Dir, ist keine Leihgabe. (erfahrungsgemäss sind die Sachen aus dem Zentrallager der Sozialämter nicht von der Qualität als das man damit mehrfach umziehen oder die weitergeben könnt soweit es sich um Neuware handelt. Bei den Sachen aus dem Gebrauchtmöbellagern sieht das schon anders aus. Da gibt es oft stabile Teile die schier unverwüstlich sind, allerdings nicht nach dem modernsten Geschmack. Aber was habe ich von einem Schrank der schon beim schaft angucken in sich zusammenfällt?)
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ah..gut,danke für die schnelle antwort.muß ich nur noch ne wohnung finden und ein vermieter der so lang warten kann bis das amt alles gepacken bekomm hat.
zu den erstaustattungen,wenn ich dann da was bekommen habe und mir dann selber was kaufe z.b. ein tisch weil der tisch von denen nich gut is,dmuß ich bestimmt zurück geben dann ? denn selber entsorgen oder sogar weiterverkaufen wird sicher nich drin sein
zu den erstaustattungen,wenn ich dann da was bekommen habe und mir dann selber was kaufe z.b. ein tisch weil der tisch von denen nich gut is,dmuß ich bestimmt zurück geben dann ? denn selber entsorgen oder sogar weiterverkaufen wird sicher nich drin sein
Hallo benniiiii
Wenn Du Sachleistungen für die Erstausstattung bekommst kannst du damit machen was Du willst. Nur wird es nichts für Dinge geben die Du beantragt hast die aber schon vorhanden sind.
Rechne mal nicht mit einer üppigen Ausstattung, es gibt nur das notwendigste und Du wirst sicher noch vieles dazukaufen müssen.
Was hast Du von einem schönen Tisch der Dir zwar gefällt wenn Du nichts auf dem Teller hast der auf diesem Tisch steht weil Geld für schönen Tisch draufging?
Gruss
Wenn Du Sachleistungen für die Erstausstattung bekommst kannst du damit machen was Du willst. Nur wird es nichts für Dinge geben die Du beantragt hast die aber schon vorhanden sind.
Rechne mal nicht mit einer üppigen Ausstattung, es gibt nur das notwendigste und Du wirst sicher noch vieles dazukaufen müssen.
Was hast Du von einem schönen Tisch der Dir zwar gefällt wenn Du nichts auf dem Teller hast der auf diesem Tisch steht weil Geld für schönen Tisch draufging?
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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ich meinte eher andersrum,wenn ich irgendwelche sachen später wenn ich die erstaustattungen bekommen habe schon,dann welche kaufe,also neuen tisch.dann könnt ich also den alten einfach weiter verkaufen ?!
den kleinkram wie staubsauger usw usw geschirr was weiß ich noch alles..das muß ich selber alles zahlen?
den kleinkram wie staubsauger usw usw geschirr was weiß ich noch alles..das muß ich selber alles zahlen?
Hallo benniiiii
Was Dir gehört, damit kannst Du machen was Du willst. Beihilfen werden ohne Rückzahlungspflichten gewährt.
Zur Erstausstattung gehören auch Hausrat und Haushaltsgeräte, was man halt so braucht. Schau Dir das hier mal als Anregung an.
Gruss
Was Dir gehört, damit kannst Du machen was Du willst. Beihilfen werden ohne Rückzahlungspflichten gewährt.
Zur Erstausstattung gehören auch Hausrat und Haushaltsgeräte, was man halt so braucht. Schau Dir das hier mal als Anregung an.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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diese Kosten übernehmen Amt und Co nicht. Daher ist es für Dich billiger, wenn Du selber Deine neue Adresse bei denen, wo es nötig ist, angibst. Dann sparst Du Dir die hohen Kosten für den Nachsendeauftragbenniiiii hat geschrieben:ah oke,danke für den link !
wie ist das denn mit den kosten für z.b. bearbeitungsgebühr bei der post wegen nachsendeantrag usw ?

Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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