Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
Hallo ich habe jetzt über 3 jahre mit meiner Freundin zusammen in einer BG gewohnt. Jetzt haben wir uns getrennt und ich muß ausziehen. Nun meine Fragen: Wenn ich nun dort ausziehe kann ich umzugskosten beantragen?? Was ist mit waschmaschine,kühlschrank und so weiter ??
Denn ich habe nur meine sachen und ein TV. Danke für euere hilfe.
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Deine Angaben sind leider sehr dürftig!
Sicherlich kann dir einer antworten, wenn du mehr von dir schreibst! Wie alt bist du? Bekommt ihr beide AGL II? sind die sehr wichtigen Fragen, die zur ersten Beantwortung nötig sind!
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Mit dem zuständigen SB beraten
Ich würde mich an euren zuständigen SB wenden. Sicherlich kann dich keiner zwingen, mit jemanden zusammen zu wohnen, wenn ihr es nicht wollt. Ihr seid ja nicht verheiratet und da kann schon jeder Einzelne seine eigenen Wege gehen. Anders sieht es eben bei unter 25jährigen aus, für die ja immer noch die Eltern unterhaltspflichtig sind. Möglich wäre sicherlich im Vorfeld mit der ARGE abzusprechen, was ihr vor habt und dann suche dir eine Wohnung, lass den Mietvertrag vom JobCenter genehmigen und ab in die kahle und neue Bude. Wie das dann mit Möbeln usw. aussieht, ist eine andere Sache. Für die nötigsten Dinge gibt es immer einige Möglichkeiten, auch über Einrichtungen, die man nicht sofort im Auge hat. Oft haben die Jobcenter auch Billiglager oder Läden, die durch 1,-€Jobbern betrieben werden oder die Städte selbst.
Die beste Lösung wäre mit 31 Jahren dich noch auf die Beine zu machen und was zu suchen, damit du deine Mäuse selbst fängst.
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- Ralf Hagelstein
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Einfach selbst mal die Forensuche nutzen, dafür ist sie da.
Z.B. : http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... 5513#25513
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Hallo maikstacker
Von bislang zuständiger ARGE die Notwendigkeit für den Umzug bestätigen lassen und das die gefundene Wohnung im Angemessenheitsrahmen liegt.
Kostenübernahme dann bei ARGE im zukünftigen Wohnbereich beantragen.
Weiteres findest Du im SGB II § 22 besonders (2) wäre da interessant.
Erstausstattung kann dann beantragt werden wenn die bisher genutzten Einrichtungsgegenstände dem bisherigen Mitbewohner gehören.
Gruss
Von bislang zuständiger ARGE die Notwendigkeit für den Umzug bestätigen lassen und das die gefundene Wohnung im Angemessenheitsrahmen liegt.
Kostenübernahme dann bei ARGE im zukünftigen Wohnbereich beantragen.
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Erstausstattung kann dann beantragt werden wenn die bisher genutzten Einrichtungsgegenstände dem bisherigen Mitbewohner gehören.
Gruss
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