Auszug aus der gemeinsamen Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Auszug aus der gemeinsamen Wohnung

Beitrag von maikstacker »

Hallo ich habe jetzt über 3 jahre mit meiner Freundin zusammen in einer BG gewohnt. Jetzt haben wir uns getrennt und ich muß ausziehen. Nun meine Fragen: Wenn ich nun dort ausziehe kann ich umzugskosten beantragen?? Was ist mit waschmaschine,kühlschrank und so weiter ??
Denn ich habe nur meine sachen und ein TV. Danke für euere hilfe.
maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Beitrag von maikstacker »

Kann mir hier keiner eine Antwort geben??
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Deine Angaben sind leider sehr dürftig!

Beitrag von moselkerl »

Sicherlich kann dir einer antworten, wenn du mehr von dir schreibst! Wie alt bist du? Bekommt ihr beide AGL II? sind die sehr wichtigen Fragen, die zur ersten Beantwortung nötig sind!
:?: :?: :?: :?: :?:
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maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Beitrag von maikstacker »

:o sorry ich bin 31 jahre alt und wir bekommen beide ALG 2
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Mit dem zuständigen SB beraten

Beitrag von moselkerl »

Ich würde mich an euren zuständigen SB wenden. Sicherlich kann dich keiner zwingen, mit jemanden zusammen zu wohnen, wenn ihr es nicht wollt. Ihr seid ja nicht verheiratet und da kann schon jeder Einzelne seine eigenen Wege gehen. Anders sieht es eben bei unter 25jährigen aus, für die ja immer noch die Eltern unterhaltspflichtig sind. Möglich wäre sicherlich im Vorfeld mit der ARGE abzusprechen, was ihr vor habt und dann suche dir eine Wohnung, lass den Mietvertrag vom JobCenter genehmigen und ab in die kahle und neue Bude. Wie das dann mit Möbeln usw. aussieht, ist eine andere Sache. Für die nötigsten Dinge gibt es immer einige Möglichkeiten, auch über Einrichtungen, die man nicht sofort im Auge hat. Oft haben die Jobcenter auch Billiglager oder Läden, die durch 1,-€Jobbern betrieben werden oder die Städte selbst.
Die beste Lösung wäre mit 31 Jahren dich noch auf die Beine zu machen und was zu suchen, damit du deine Mäuse selbst fängst. :D :D :D :D
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maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Beitrag von maikstacker »

kann ich keine erstausstattung beantagen?? ich habe ja nachweißlich nicht in meiner wohnung dann
maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Beitrag von maikstacker »

das forum hier ist toll aber schade das es nur so wenig antworten hier gibt
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Ralf Hagelstein
Site Admin
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Registriert: 11.12.2005 18:07
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Einfach selbst mal die Forensuche nutzen, dafür ist sie da.

Z.B. : http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... 5513#25513
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maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Beitrag von maikstacker »

Habe nun eine Wohnung gefunden sie leigt aber in einem anderen stadtteil als meiner so das also ein anderes jobcenter zuständig wäre, wie muß ich jetzt weiter verfahren?? Danke
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo maikstacker
Von bislang zuständiger ARGE die Notwendigkeit für den Umzug bestätigen lassen und das die gefundene Wohnung im Angemessenheitsrahmen liegt.
Kostenübernahme dann bei ARGE im zukünftigen Wohnbereich beantragen.
Weiteres findest Du im SGB II § 22 besonders (2) wäre da interessant.
Erstausstattung kann dann beantragt werden wenn die bisher genutzten Einrichtungsgegenstände dem bisherigen Mitbewohner gehören.
Gruss
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