Ich bin neu hier im Forum. Seit einem Jahr bereits konnte ich wegen meiner psychischen Probleme nicht mehr Arbeiten. Zurzeit lebe ich noch in einem Woheim möchte aber mit meinem Freund zusammen ziehen. Ich bin22 jahre alt und immer noch arbeitslos. Bei Hartz 4 ist das Problem das die Eltern meistens auch zahlen müssen. Da meine Mutter auf keinen Fall zahlen kann,
habe ich die Bedenken das mein Stiefvater für mich aufkommen muss.
Das wäre ehr unfär. Ich hoffe das jemand hier schon erfahrungen damit gemacht hatt. Ich weis gerade auch nicht weiter.
Zum Thema erniedrigung im Sozialamt kann ich nur sagen, ich kenn das sehr gut. Es ist bei mir ja nicht so das ich nicht arbeiten will ich konnte es ja nicht.
Ich wurde behandelt wie eine motivationlose Mitbürgerin.
Schon dieser abwertende Blick von der Beamtin die gerade mal so alt wie ich war hat mich verärgert. Denen ist es egal wie es einem vinanziell geht, die halten sich stur an ihre dämlichen regeln.
Gruß von Janika
Hartz 4
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Janika
Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast sind Deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet, diese Unterhaltsregelung ergibt sich aus dem Gesetz und hat nichts mit Alg2 zu tun. Ist ein Elternteil nicht leistungsfähig greifen öffentliche Hilfen. Da Du schon jetzt nicht mehr im Elternhaus lebst sollte es kein Problem sein mit Deinem Freund zusammenzuziehen. Sein Einkommen wird angerechnet und was dann als Bedarf nicht gedeckt ist wird mit ergänzendem Alg2 aufgefüllt.
Wende Dich am besten an den Sozialdienst des Wohnheims für eine individuelle Beratung und Unterstützung.
Gruss
Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast sind Deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet, diese Unterhaltsregelung ergibt sich aus dem Gesetz und hat nichts mit Alg2 zu tun. Ist ein Elternteil nicht leistungsfähig greifen öffentliche Hilfen. Da Du schon jetzt nicht mehr im Elternhaus lebst sollte es kein Problem sein mit Deinem Freund zusammenzuziehen. Sein Einkommen wird angerechnet und was dann als Bedarf nicht gedeckt ist wird mit ergänzendem Alg2 aufgefüllt.
Wende Dich am besten an den Sozialdienst des Wohnheims für eine individuelle Beratung und Unterstützung.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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