Eine Frage zur eheähnlichen Gemeinschaft und Arbeit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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armymaedel
Beiträge: 1
Registriert: 03.05.2007 12:59

Eine Frage zur eheähnlichen Gemeinschaft und Arbeit

Beitrag von armymaedel »

Ich und mein freund wohnen mit unserer Tochter in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Leider leben wir zur Zeit von hartz 4. Mein Freund hat nun einen 400 € Job begonnen und ich habe auch die Möglichkeit als freie Mitarbeiterin ein paar € zu verdienen. Alles natürlich offiziell. Mich würde nun interessieren, wieviel man von dem Lohn behalten darf. Und vor allem, darf jeder von seinem Lohn ein bißchen behaltentrotz eheähnlicher Gemeinschaft? Wie läuft das da? Ich hoffe auf Antworten.
Danke
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo armymaedel
Bei Bedarfsgemeinschaft geht alles in/aus einen Topf.
Im Forum gibt es unter Ankündigungen/wichtiges einige Rechner da kannst Du Dir einen ersten Überblick verschaffen wie es bei Euch in etwa aussehen wird.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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