Diese nachricht habe ich gerade gelesen und ich hoffe sie macht die Runde!!!
hier die kplt. nachricht: http://www.wdr.de/themen/kurzmeldungen/ ... rden.jhtml
Arbeitslose haben Anspruch auf Heizkosten-Übernahme
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Nur Achtung !!! Das hat das Sozialgericht endschieden !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Guck doch mal bei sozialgerichtsbarkeit.de nach, ob das für Dich zuständie SG oder LSG schon dazu entschieden hat. Seit Einführung des SGB II haben schon einige SG/LSG so entschieden.
In den Begründungen der Richter steht ja immer, warum die eine Pauschalierung für unrechtens halten. Das kann mann dann ja für seinen eigenen Widerspruch verwenden, und dann darauf hinweisen, welche Gerichte wann ebenfalls so entschieden haben.
Sieht die Arge das anders, bleibt einem nur noch der Weg zum Gericht.
In den Begründungen der Richter steht ja immer, warum die eine Pauschalierung für unrechtens halten. Das kann mann dann ja für seinen eigenen Widerspruch verwenden, und dann darauf hinweisen, welche Gerichte wann ebenfalls so entschieden haben.
Sieht die Arge das anders, bleibt einem nur noch der Weg zum Gericht.
Zuletzt geändert von Gast am 29.04.2007 15:32, insgesamt 1-mal geändert.
Sozialgerichte nur für den Einzelfall,Bundessozialgericht ist verbindlich für alle, Landessozialgerichte nur für das Bundesland.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
