Hallo,
ich habe mal Fragen zum Einkommen:
Ist es bei jeder Art von Einkommen so, dass die ersten 100 € nicht angerechnet werden oder gilt das nur bei Arbeitseinkommen?
Und die 2. Frage:
Wird die Rückerstattung von zuviel gezahlten Rzeptgebühren und Praxisgebühren - also die Krankenkassen-zuzahlungen - auch als Einkommen gerechnet oder bleiben die anrechnungsfrei?
Danke schon mal für die Antworten
Einkommen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Es ist doch so dass ich als Hartz4 Empfänger ab 80 Euro Eigenanteil befreit werde. Der Antrag kann abgegeben werden wenn die Summe überschritten ist!
Warum sollte der "Überhang" dann an die ARGE gehen?
Das wäre wieder mal unlogisch, denn dann bräuchte man sich ja nicht befreien lassen oder ?
LG
Silvia
Warum sollte der "Überhang" dann an die ARGE gehen?
Das wäre wieder mal unlogisch, denn dann bräuchte man sich ja nicht befreien lassen oder ?
LG
Silvia
Mit der Rückerstattung kan man auch so sehen: Das was man bisher gezahlt hat, bekommt man halt wieder.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
