Regelleistung 311 oder 345 Euro ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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maria1106
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Regelleistung 311 oder 345 Euro ?

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Wie hoch ist denn nun eigentlich die Regelleistung?
345 Euro nur bei Alleinerziehenden?
LG
Silvia
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

allein Stehende: 345 Euro
Bedarfsgemeinschaften:
zwei Volljährige: 622 Euro (zweimal 311 Euro)
allein Erziehende: 345 Euro
zuzüglich je Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 207 Euro
zuzüglich je Kind ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: 276 Euro
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
Beiträge: 1069
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Beitrag von maria1106 »

Danke schöööööööönnnnnnnnnnnnnn ! :wink:
LG
Silvia
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

immer wieder gerne ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

und wenn man alleinerziehend ist auch noch:
"Allein Erziehende bekommen für ihren eigenen Mehrbedarf
zusätzlich mit ein bis drei Kindern unter sieben Jahren 124 €
oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren 124 €
oder mit vier Kindern unter sechzehn Jahren 166 €
oder mit fünf oder mehr Kindern unter sechzehn Jahren 207 €"
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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