Frage zu Ein euro job.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Nico:B
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Frage zu Ein euro job.

Beitrag von Nico:B »

Ein guter freund arbeitet für 1 euro freiwillig, ob wohl er noch abeitssunfährig ist. (begründung weil ihm die Decke auf dem Kopf fällt.)
Versuche der Firma ihn los zu werden hat er sich schriftlich bestätigen lassen,(vom Arzt) 2 bis 3 std. sehr leichte tätigkeiten zu machen.
Er macht das nun über 4 Monate mit Ausnahme Regelung, leider nur Mündlich.
Die Arge droht ihn jetzt in ein gespräch eine Kürzung an,Grund: fällt aber unter Ausnahm absprache.

Meine frage ist : was würdet ihr ihm Raten?
kommt eine kürzung nicht erst nach einer schriflichen ermahnung ?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Er bekommt weiter geld von der kommune und da er unerlaubt fehlt ist es genau wie alle anderen Sanktionen , da muss es keine Ermahnung vorher geben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Nico:B
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Beitrag von Nico:B »

DjTermi hat geschrieben:Er bekommt weiter geld von der kommune und da er unerlaubt fehlt ist es genau wie alle anderen Sanktionen , da muss es keine Ermahnung vorher geben.
Stimmt nicht ganz er sagt mir das er in den 4 monaten fern bleiben durfte wenn seine schmerzen in den Beinen zu gross sind !
kann ja wohl nicht als unerlaubt ausgelegt werden!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wie kommt dann die Arge darauf das er unerlaub fehlt ?

Wenn das mit dem Träger besprochen worden ist , reicht das nicht aus, Geld bekommt er von der ARGE da hätte er das auch besprechen sollen, und ich glaube kaum was sich die SB darauf eingelassen hätte. Er hätte sich dann halt immer Krank schrieben lassen müssen. Oder ein Atest ds er die Arbeit nicht ausüben kann/darf.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Re: Frage zu Ein euro job.

Beitrag von Gast »

[quote="Nico:B"]Ein guter freund arbeitet für 1 euro freiwillig, ob wohl er noch abeitssunfährig ist. (begründung weil ihm die Decke auf dem Kopf fällt.)

Sorry , aber kann es sein das dein guter Freund nicht alle Lampen am brennen hat ? Wenn ich das richtig verstehe ist er Krank geschrieben und macht einen 1 Euro Job ? ? ? ?
Ich glaub ich muss ma n Buch schreiben ....
Bangbuex
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