hallo,
habe folgendes Problem. 
1.) Ich bin seit 1.7.2006 Hartz 4 Empfänger und bekomme mit dem Mietzuschuss 810€ 
2.) Ausserdem habe ich noch angegeben, dass ich noch selbstständig bin, hatte bis jetzt aber noch keine Einnahmen.
3.) Jetzt bekomme ich einen Auftrag auf freiberuflicher Basis, allerdings nur als Teilzeitjob wo ich ca. 1200€ verdiene.
4.) Eine Abmeldung bei der ARGE macht keinen Sinn da ich nach Abzug von KV ect. unter dem Hatz 4 Satz liegen würde, macht es Sinn diesen Job als Nebentätigkeit anzumelden. 
5.) Laut meinen Recherchen gibt es folgende Beträge die nicht mit dem Arbeitlosengeld II angerechnet werden.
a) 20% kann man ohne Nachweis als Betriebsausgaben absetzten. Nur der Gewinn wird berechnet.
b) 100 Euro Freibetrag 
c) 20%  vom 100-800Euro 
d) 10% über 800Euro 
e) Freibeiträge für Fahrten 30km einfach , dahin zielt auch meine Frage?? 
Kann ich diese bei der ARGE geltend machen? (b-e), oder zählen in meinem Fall nur a) 
Macht es Sinn das KFZ ins Betriebsvermögen zu bringen, oder nicht??
			
			
									
									
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