Hallo, ich bin neu hier, aber ich möchte mich gerne hier in diesem forum beteiligen.
Ich brauche mal eure Hilfe. Ich bin 22 jahre, mache eine Ausbildung zur Op- schwester, eine schulische Ausbildung und wohne bei meiner Mama (alleinerziehend, Vater unbekannt verzogen, noch nie Unterhalt erhalten). Jetzt habe ich bisher, also bis zum 31.05.06 ALG 2 bekommen, und zwar 183 €. Dazu muss ich sagen, Mama verdient 1100 € netto. mama bezahlt 400 € miete und da bleibt nicht viel übrig. desweiteren brauche ich ein auto um an die arbeit zu kommen. ganze vier monate habe ich auf einen bescheid vom arbeitsamt gewartet und nun wurde mir mitgeteilt, dass mir kein alg2 mehr zusteht. der brief war auch an mama gerichtet und nicht an mich, dabei war mama noch nie arbeitslos und ist es auch jetzt nicht. warum ist der brief nicht an mich gerichtet? und steht mir noch alg2 zu? ich würde mich freuen, wenn ihr mir antwortet.
ganz viele liebe grüße Ulrikchen
jünger als 25...
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Registriert: 11.09.2006 20:35
Hallo
Die Post von der ARGE geht bei unter 25 jährigen nicht an das "Kind" sondern an den Vertreter der Bedarfsgemeinschaft. Ist nach den letzten Gesetzesänderungen so geregelt weil u25 keine eigene BG mehr bilden.
(Man sollte nicht meinen, das man seit den frühen 70ern des letzten Jahrhunderts mit 18 volljährig ist)
Gruß
Die Post von der ARGE geht bei unter 25 jährigen nicht an das "Kind" sondern an den Vertreter der Bedarfsgemeinschaft. Ist nach den letzten Gesetzesänderungen so geregelt weil u25 keine eigene BG mehr bilden.
(Man sollte nicht meinen, das man seit den frühen 70ern des letzten Jahrhunderts mit 18 volljährig ist)
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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