Brauche Rat!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
fury
Beiträge: 1
Registriert: 03.06.2006 08:29

Brauche Rat!

Beitrag von fury »

Hallo !!!


Ich brauche mal euren Rat! Meine Schwiegereltern waren Ihr schon immer selbstständig. Nun sind Sie im Rentenalter und haben finanziell
gerade mal 400 Euro Rente im Monat. Ihr Haus ist verschuldet und
steht kurz vor der Zwangsvollstreckung. Mein Mann und ich überlegen,
ob wir das Haus mit den Schulden übernehmen sollen, damit Sie in Ihrem alter nicht noch aus ihrem Haus ausziehen müssen. Meine Frage wäre nun wenn wir das Haus übernehmen, hätten meine Schwiegereltern dann Anspruch auf Sozialleistungen? Wenn ja auf welche? Könnten meine Schwiegereltern dann trotzdem in dem Haus wohnen bleiben? Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Fury
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

Rentenempfänger, deren Lebensunterhalt durch die Altersrente nicht sichergestellt ist, können m.W. Leistungen nach dem SGB 12 erhalten. Hier kann das (ehem.) Sozialamt genauere Auskunft geben, ob wegen der geringen Rente und des Erlöses aus dem Hausverkauf (Vermögen???) noch ein Anspruch auf Leistungen besteht.

M.f.G.
wuschel04
NixPlan
Beiträge: 27
Registriert: 03.06.2006 07:24

Beitrag von NixPlan »

Bei der Übertragung des bebauten Grundstückes könnte sich ein Vorwegerbe als zweckdienlich erweisen. Dadurch gewinnt niemand den Eindruck das Vermögen verschoben wird.
Gast

Beitrag von Gast »

Die Entscheidung, das Haus samt Schulden zu übernehen, liegt ganz bei Euch.
Dies ist Euer Risiko.

Ihr könntet dann die Wohnung, soweit sie nach euren kommunalen Regelungen "angemessen" ist, an Eure Eltern vermieten und somit einen Teil des Abtrages tragen.
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